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   VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 197-II-20   

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https://dejure.org/2021,21889
VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 197-II-20 (https://dejure.org/2021,21889)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 09.07.2021 - 197-II-20 (https://dejure.org/2021,21889)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 09. Juli 2021 - 197-II-20 (https://dejure.org/2021,21889)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Aussetzung des Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle gegen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.10.2022 - 1 BvN 1/21

    Unzulässige Divergenzvorlage zu Thüringer Coronaverordnung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 197-II-20
    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlage des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 19. Mai 2021 - 1 BvN 1/21 - ausgesetzt.

    Das Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020 (SächsGVBl. S. 557) war gemäß § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 33 Abs. 1 BVerfGG auszusetzen, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die vom Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 19. Mai 2021 (VerfGH 110/20) gemäß Art. 100 Abs. 3 GG, § 13 Nr. 13, § 85 BVerfGG vorgelegten Fragen zur Auslegung des Grundgesetzes (1 BvN 1/21) für die vom Verfassungsgerichtshof zu treffende Entscheidung von Bedeutung sein kann.

  • VerfGH Thüringen, 19.05.2021 - VerfGH 110/20

    Divergenzvorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der abstrakten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 197-II-20
    Das Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020 (SächsGVBl. S. 557) war gemäß § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 33 Abs. 1 BVerfGG auszusetzen, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die vom Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 19. Mai 2021 (VerfGH 110/20) gemäß Art. 100 Abs. 3 GG, § 13 Nr. 13, § 85 BVerfGG vorgelegten Fragen zur Auslegung des Grundgesetzes (1 BvN 1/21) für die vom Verfassungsgerichtshof zu treffende Entscheidung von Bedeutung sein kann.
  • OVG Sachsen, 15.10.2021 - 3 C 15/20

    Corona, ; Parlamentsvorbehalt, ; Bestimmtheit, ; Sachverhaltsermittlung, ;

    Dies hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof in seinem Beschluss über die Divergenzvorlage nach Art. 100 Abs. 3 GG an das Bundesverfassungsgericht (v. 19. Mai 2021 - 110/20 -, juris Rn. 27 ff. m. w. N.; vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschl. v. 9. Juli 2021 - Vf. 197-II-20 -, juris) bestätigt.
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