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VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 47-IV-21 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unzulässige Verfassungsbeschwerde aufgrund Nichterfüllen der Begründungsanforderungen
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 47-IV-21
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 47-IV-21
Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 168-IV-20; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 46-IV-17; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 1-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 47-IV-21
muss namentlich deutlich werden, dass der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der Grundsatz der Subsidiarität nicht entgegensteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 1-IV-15).
- VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 182-IV-08
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 47-IV-21
Der Beschwerdeführer muss darüber hinaus alle anderweitigen, ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu korrigieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 4-IV-14; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 182-IV-08; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 4-IV-14
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 47-IV-21
Der Beschwerdeführer muss darüber hinaus alle anderweitigen, ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu korrigieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 4-IV-14; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 182-IV-08; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 168-IV-20
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 47-IV-21
Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 168-IV-20; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 46-IV-17; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 46-IV-17
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 47-IV-21
Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 168-IV-20; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 46-IV-17; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 47-IV-21
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 41-IV-21
Erheben von Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze binnen eines Jahres seit …
Das Prinzip der Subsidiarität erfordert grundsätzlich, vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 70-IV-21; Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 47-IV-21; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. Januar 2022 - 1 BvR 1296/21 - juris Rn. 9 m.w.N.). - VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 53-IV-21 Das Prinzip der Subsidiarität erfordert grundsätzlich, vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 70-IV-21; Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 47-IV-21; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. Januar 2022 - 1 BvR 1296/21 - juris Rn. 9 m.w.N.).