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VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 34-IV-98 |
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- VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11 Das Grundrecht auf rechtliches Gehör verbietet zudem, dass ein Gericht, wenn es im Verfahren eine Rechtsansicht als eigene zu erkennen gegeben hat, die Entscheidung hiernach auf eine andere Rechtsansicht stützt, ohne vorher den Parteien Gelegenheit gegeben zu haben, sich zu der geänderten Rechtsansicht zu äußern (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - Vf. 34-IV-98).
- VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 119-IV-10 Das Grundrecht auf rechtliches Gehör verbietet zudem, dass ein Gericht, wenn es im Verfahren eine Rechtsansicht als eigene zu erkennen gegeben hat, die Entscheidung hiernach auf eine andere Rechtsansicht stützt, ohne vorher den Parteien Gelegenheit gegeben zu haben, sich zu der geänderten Rechtsansicht zu äußern (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - Vf. 34-IV-98).