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   VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 100-IV-21   

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VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 100-IV-21 (https://dejure.org/2022,2949)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.02.2022 - 100-IV-21 (https://dejure.org/2022,2949)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - 100-IV-21 (https://dejure.org/2022,2949)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 136-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 100-IV-21
    Zu den verfassungsrechtlich unbedenklichen Obliegenheiten im Rahmen der Gewährung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gehört es aber, dass der Antragsteller die zur Beurteilung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlichen Nachweise und Unterlagen in der dafür gebotenen Form vorlegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 136-IV-17; Beschluss vom 30. November 2017 - Vf. 149IV-17; vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1984, BVerfGE 67, 251; Beschluss vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 07.01.2020 - 6 D 70/19

    Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Bewilligungsreife; Mietvertrag

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 100-IV-21
    Eine solche Bewertung ergibt sich nicht bereits aus dem Umstand, dass der Beschwerdeführer Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht, weil dies nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung keine Ausnahme für die Pflicht zur Erklärung des Betroffenen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse begründet (vgl. insofern SächsOVG, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 6 D 70/19 - juris Rn. 7 unter Verweis auf BFH, Beschluss vom 8. März 2016 - V S 9/16 [PKH] - juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 25. Mai 2016 - 18 A 2206/12 - juris Rn. 17).
  • BFH, 08.03.2016 - V S 9/16

    Prozesskostenhilfe - Abgabe einer vereinfachten Erklärung über die persönlichen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 100-IV-21
    Eine solche Bewertung ergibt sich nicht bereits aus dem Umstand, dass der Beschwerdeführer Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht, weil dies nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung keine Ausnahme für die Pflicht zur Erklärung des Betroffenen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse begründet (vgl. insofern SächsOVG, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 6 D 70/19 - juris Rn. 7 unter Verweis auf BFH, Beschluss vom 8. März 2016 - V S 9/16 [PKH] - juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 25. Mai 2016 - 18 A 2206/12 - juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 18 A 2206/12

    Hinweis im aktuellen PKH-Formular bzgl. Ausfüllens der Abschnitte E bis J durch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 100-IV-21
    Eine solche Bewertung ergibt sich nicht bereits aus dem Umstand, dass der Beschwerdeführer Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht, weil dies nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung keine Ausnahme für die Pflicht zur Erklärung des Betroffenen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse begründet (vgl. insofern SächsOVG, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 6 D 70/19 - juris Rn. 7 unter Verweis auf BFH, Beschluss vom 8. März 2016 - V S 9/16 [PKH] - juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 25. Mai 2016 - 18 A 2206/12 - juris Rn. 17).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 100-IV-21
    a) Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) gebietet zwar eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 15. Juni 2017 - Vf. 79IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 120-IV-18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 100-IV-21
    2. Aus denselben Gründen ist eine objektiv willkürliche Erschwerung des Zugangs zu den Gerichten, die eine mögliche Verletzung der Rechtsweggarantie gemäß Art. 38 Satz 1 SächsVerf begründen könnte (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 120-IV-18), nicht ausreichend dargetan.
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 65-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 100-IV-21
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie jedenfalls nicht den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 65-IV-19; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 133-IV-19; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 117-IV-20) genügt.
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 446/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung der Leistungsfähigkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 100-IV-21
    Zu den verfassungsrechtlich unbedenklichen Obliegenheiten im Rahmen der Gewährung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gehört es aber, dass der Antragsteller die zur Beurteilung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlichen Nachweise und Unterlagen in der dafür gebotenen Form vorlegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 136-IV-17; Beschluss vom 30. November 2017 - Vf. 149IV-17; vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1984, BVerfGE 67, 251; Beschluss vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 - juris Rn. 9).
  • VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 132-IV-07
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 100-IV-21
    Der Verfassungsgerichtshof kann nur korrigierend eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit beruhen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. November 2017 - Vf. 149-IV-17; Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 132-IV-07; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2014 - 1 BvR 1671/13 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 117-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 100-IV-21
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie jedenfalls nicht den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 65-IV-19; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 133-IV-19; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 117-IV-20) genügt.
  • VerfGH Sachsen, 30.11.2017 - 149-IV-17
  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 133-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf

    Die Rechtsverfolgung eines unbemittelten Beteiligten soll im Vergleich zu einem bemittelten Beteiligten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 100-IV-21).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 47-IV-22

    Anforderungen an die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten durch die

    Der Verfassungsgerichtshof kann nur korrigierend eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit beruhen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 100-IV-21; Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 132-IV-07; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1791/22 - juris Rn. 16 m.w.N.).
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