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   VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21   

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VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21 (https://dejure.org/2022,2947)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.02.2022 - 65-IV-21 (https://dejure.org/2022,2947)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - 65-IV-21 (https://dejure.org/2022,2947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung der Rechtsschutzgleichheit i.R.e. Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung einer Vollstreckungsabwehrklage

  • VerfGH Sachsen
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21
    Der Beschwerdeführer leistete in der Folgezeit Teilzahlungen; zugleich begann der Antragsgegner aus diesem Vollstreckungsbescheid zu vollstrecken, unter anderem in den Grundbesitz des Beschwerdeführers in L. Ein erster Antrag des Beschwerdeführers vom 10. Juni 2017 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung einer Vollstreckungsabwehrklage blieb in allen Instanzen erfolglos (Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 1. Dezember 2017 - 07 O 1337/17; Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. März und 30. April 2018 - jeweils 6 W 117/18); eine anschließend erhobene Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers verwarf der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 18. Januar 2019 (Vf. 61-IV-18).

    a) Der Beschwerdeführer legt die Möglichkeit einer Verletzung der Rechtsschutzgleichheit gemäß Art. 18 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Satz 2 SächsVerf (hierzu näher bereits SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18 m.w.N.) nicht hinreichend dar.

    b) Dem Beschwerdevorbringen ist auch eine mögliche Verletzung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör gemäß Art. 78 Abs. 2 SächsVerf (näher erneut SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18 m.w.N.) nicht hinreichend zu entnehmen.

    c) Das Vorbringen des Beschwerdeführers zeigt schließlich auch die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Verletzung des Grundrechts auf willkürfreie Entscheidung gemäß Art. 18 Abs. 1 SächsVerf (näher hierzu wiederum SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18 m.w.N.) durch den angegriffenen Beschluss vom 22. Juni 2021 nicht auf.

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; st. Rspr.).

    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).

  • OLG Dresden, 22.03.2018 - 6 W 117/18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21
    Der Beschwerdeführer leistete in der Folgezeit Teilzahlungen; zugleich begann der Antragsgegner aus diesem Vollstreckungsbescheid zu vollstrecken, unter anderem in den Grundbesitz des Beschwerdeführers in L. Ein erster Antrag des Beschwerdeführers vom 10. Juni 2017 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung einer Vollstreckungsabwehrklage blieb in allen Instanzen erfolglos (Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 1. Dezember 2017 - 07 O 1337/17; Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. März und 30. April 2018 - jeweils 6 W 117/18); eine anschließend erhobene Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers verwarf der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 18. Januar 2019 (Vf. 61-IV-18).

    Die gegen den Beschluss erhobene Anhörungsrüge des Beschwerdeführers wies das Oberlandesgericht mit dem ebenfalls angefochtenen Beschluss vom 22. Juni 2021 (6 W 117/18) als unbegründet zurück.

  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21
    an der Kausalität des möglichen Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 132-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 40-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21
    an der Kausalität des möglichen Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 132-IV-17; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21
    nicht eingeht, auf eine Gehörsverletzung geschlossen werden kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20 m.w.N.; st. Rspr.), dies aber nicht gleichermaßen auch für Rechtsausführungen gilt (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 22-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 22-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21
    nicht eingeht, auf eine Gehörsverletzung geschlossen werden kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20 m.w.N.; st. Rspr.), dies aber nicht gleichermaßen auch für Rechtsausführungen gilt (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 22-IV-14).
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