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   VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19   

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VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19 (https://dejure.org/2020,27956)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.09.2020 - 121-IV-19 (https://dejure.org/2020,27956)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. September 2020 - 121-IV-19 (https://dejure.org/2020,27956)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
    (1) Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).

    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl.

  • VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 90-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
    (1) Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).

    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl.

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
    (1) Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) liegt etwa vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; st. Rspr.).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
    Ein Gericht ist grundsätzlich auch nicht verpflichtet, seine vorläufige Beweiswürdigung während des Verfahrens offenzulegen, um den Beteiligten Gelegenheit zu weiterem Vortrag zu geben (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997, BVerfGE 96, 189 [204]).

    Entsprechendes gilt für die Handhabung beweisrechtlicher Grundsätze und der Beweiswürdigung im Einzelnen (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997, BVerfGE 96, 189 [203]).

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - Vf. 75-IV-18; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).

    Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18 - juris Rn. 24, 27 m.w.N.; Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl.
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 93-IV-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde der Partei FREIE WÄHLER Sachsen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
    Dies setzt voraus, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 40-IV-20; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 89-IV-19; Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18 - juris Rn. 24, 27 m.w.N.; Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
    BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.]; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10; Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 75-IV-18
  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1301/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des sächsischen

  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen

  • BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 2682/03

    Willkürliche Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 40-IV-20
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

  • BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung und die Nichtzulassung

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

  • BVerfG, 09.03.2020 - 2 BvR 103/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Untersuchungshaft

  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 89-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 5-IV-23
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch die sächsischen Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-19; Beschluss vom 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03; st. Rspr.).

    Die als verletzt gerügte Unverletzlichkeit der Wohnung ist in Art. 13 Abs. 1 GG und Art. 30 Abs. 1 SächsVerf inhaltsgleich verbürgt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-19;.

  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 122-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 121-IV-19; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 91-IV-10; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 194-IV-20
    Der Beschwerdeführer hat weder die Möglichkeit einer Verletzung seines Freiheitsgrundrechts aus Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf i.V.m. Art. 17 Abs. 1 SächsVerf (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 36-IV-19 m.w.N.) noch einen möglichen Verstoß gegen das in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verbürgte Willkürverbot (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 121-IV-19 m.w.N.) dargelegt.
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