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   VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 116-IV-09 (HS), 117-IV-09 (e.A.)   

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https://dejure.org/2009,30884
VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 116-IV-09 (HS), 117-IV-09 (e.A.) (https://dejure.org/2009,30884)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.12.2009 - 116-IV-09 (HS), 117-IV-09 (e.A.) (https://dejure.org/2009,30884)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 116-IV-09 (HS), 117-IV-09 (e.A.) (https://dejure.org/2009,30884)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 116-IV-09
    Art. 17 Abs. 1 SächsVerf nimmt den schon in Art. 16 Abs. 1 Satz 3 SächsVerf enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. zu Art. 104 GG: BVerfGE 58, 208 [220]; BVerfGK 11, 323 [329 f.]).

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfG StV 1996, 163; BVerfGK 11, 323 [330 f.]).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 116-IV-09
    Stützt das Gericht seine Entscheidung jedoch auf das Ergebnis des Gutachtens, so ist der Sachverständige auch bei Aussichtslosigkeit des Antrages anzuhören (BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 - juris Rn. 20), denn die mündliche Anhörung des Sachverständigen unter Mitwirkung des Verurteilten dient der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gebots bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfGE 109, 133 [162f.]).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 116-IV-09
    Dabei handelt es sich zwar um einen erheblichen, grundsätzlich nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 [180]; 84, 341 [344]).
  • VerfGH Sachsen, 11.07.2008 - 113-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 116-IV-09
    a) Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch die sächsischen Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen Grundrechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2008 - Vf. 113-IV-08 [HS]/Vf. 114-IV08 [e.A.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm GG Art 104 Abs 1 durch die Anordnung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 116-IV-09
    Stützt das Gericht seine Entscheidung jedoch auf das Ergebnis des Gutachtens, so ist der Sachverständige auch bei Aussichtslosigkeit des Antrages anzuhören (BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 - juris Rn. 20), denn die mündliche Anhörung des Sachverständigen unter Mitwirkung des Verurteilten dient der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gebots bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfGE 109, 133 [162f.]).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 116-IV-09
    Art. 17 Abs. 1 SächsVerf nimmt den schon in Art. 16 Abs. 1 Satz 3 SächsVerf enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. zu Art. 104 GG: BVerfGE 58, 208 [220]; BVerfGK 11, 323 [329 f.]).
  • BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 116-IV-09
    Dabei handelt es sich zwar um einen erheblichen, grundsätzlich nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 [180]; 84, 341 [344]).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 178/03

    Strafprozeßrecht; Strafvollstreckungsrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 116-IV-09
    Die Aufgabe des Beschwerdegerichts erschöpft sich nicht in einer bloßen Überprüfung der Entscheidung des Ausgangsgerichts (so aber BbgVerfG NStZ-RR 2004, 30 [31]).
  • BGH, 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64

    Vertretungsverbot (§ 150 BRAO)

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 116-IV-09
    Es muss hierfür alle für die Entscheidung wesentlichen Tatsachen prüfen und aufklären, auch soweit das bisher nicht geschehen ist (BGH NJW 1964, 2119).
  • BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung ohne ausreichende

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 116-IV-09
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfG StV 1996, 163; BVerfGK 11, 323 [330 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 64-IV-19
    Stützt das Gericht seine Entscheidung jedoch auf das Ergebnis des Gutachtens, so ist der Sachverständige auch bei Aussichtslosigkeit des Antrages anzuhören (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 116IV-09 [HS]/Vf. 117-IV-09 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 - juris), denn die mündliche Anhörung des Sachverständigen unter Mitwirkung des Verurteilten dient der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gebots bestmöglicher Sachaufklärung (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 116-IV-09 [HS]/Vf. 117-IV-09 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004, BVerfGE 109, 133 [162 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 139-IV-11
    Art. 17 Abs. 1 SächsVerf nimmt den schon in Art. 16 Abs. 1 Satz 3 SächsVerf enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 106-IV-09 [HS]/Vf. 117-IV-09 [e.A.]).
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