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   VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 120-IV-17   

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https://dejure.org/2018,9286
VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 120-IV-17 (https://dejure.org/2018,9286)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11.04.2018 - 120-IV-17 (https://dejure.org/2018,9286)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11. April 2018 - 120-IV-17 (https://dejure.org/2018,9286)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 71-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 120-IV-17
    Eine solche Einschränkung setzt indes voraus, dass der Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter sie zwingend erfordert (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2002 - Vf. 71-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 120-IV-17
    Im Hinblick darauf muss der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden können, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 45-IV-15).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 120-IV-17
    Er setzt sich insbesondere nicht mit der vom Bundesverfassungsgericht bestätigten fachgerichtlichen Rechtsprechung auseinander, wonach eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung in der Haftanstalt ohne Verfassungsverstoß allein aufgrund der grundsätzlich gegebenen Eignung eines Gegenstandes für sicherheits- und ordnungsgefährdende Verwendungen angenommen werden kann, sofern konkrete derartige Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren Kontrollaufwand ausgeschlossen werden könnten (BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 697/02 - juris; Beschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 - juris).
  • BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 697/02

    Zum Besitzrecht eines Strafgefangenen bzgl eines EDV-Geräts gem StVollzG § 70

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 120-IV-17
    Er setzt sich insbesondere nicht mit der vom Bundesverfassungsgericht bestätigten fachgerichtlichen Rechtsprechung auseinander, wonach eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung in der Haftanstalt ohne Verfassungsverstoß allein aufgrund der grundsätzlich gegebenen Eignung eines Gegenstandes für sicherheits- und ordnungsgefährdende Verwendungen angenommen werden kann, sofern konkrete derartige Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren Kontrollaufwand ausgeschlossen werden könnten (BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 697/02 - juris; Beschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 - juris).
  • BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82

    Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 120-IV-17
    Von ihrem Schutz wird sowohl die Entscheidung, überhaupt einen Beruf zu ergreifen, als auch die Wahl eines bestimmten Berufes erfasst (vgl. Rozek in: BaumannHasske/Kunzmann, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 3. Aufl., Art. 28, Rn. 7; BVerfG, Beschluss vom 14. November 1984, BVerfGE 68, 256 [267]).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 120-IV-17
    a) Der in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet ein Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 120-IV-17
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 157-IV-15

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 120-IV-17
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt nur vor, wenn ein Gericht in seiner Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 157-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 10-IV-23
    Dies ist der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung gelangt wäre oder im Ganzen zu einer anderen, günstigeren Entscheidung gekommen wäre (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 68-IV-22; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 120-IV-17; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2022 - 2 BvR 354/21 - juris Rn. 8; Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [206]; Beschluss vom 17. Februar 1970, BVerfGE 28, 17 [19 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2021 - 49-IV-21
    Unter diesem Aspekt ist die Ausbildungsfreiheit i.S.d. Art. 29 Abs. 1 SächsVerf zugleich notwendig mit der Berufswahlfreiheit des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verknüpft, von deren Schutz sowohl die Entscheidung, überhaupt einen Beruf zu ergreifen, als auch die Wahl eines bestimmten Berufes erfasst wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 120-IV-17; vgl. Rozek, a.a.O., Art. 28 Rn. 7; BVerfG, Beschluss vom 14. November 1984, BVerfGE 68, 256 [267]).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 95-IV-21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den

    Unter diesem Aspekt ist die Ausbildungsfreiheit i.S.d. Art. 29 Abs. 1 SächsVerf zugleich notwendig mit der Berufswahlfreiheit des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verknüpft, von deren Schutz sowohl die Entscheidung, überhaupt einen Beruf zu ergreifen, als auch die Wahl eines bestimmten Berufes erfasst wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2021 - Vf. 49-IV-21 [HS]; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 120-IV-17; vgl. Rozek, a.a.O., Art. 28 Rn. 7; BVerfG, Beschluss vom 14. November 1984, BVerfGE 68, 256 [267]).
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