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VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 15-IV-18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 56-IV-16
Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 15-IV-18
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie den Begründungsanforderungen nicht genügt (siehe SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 56-IV-16).