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   VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17   

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VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17 (https://dejure.org/2018,9292)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11.04.2018 - 160-IV-17 (https://dejure.org/2018,9292)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11. April 2018 - 160-IV-17 (https://dejure.org/2018,9292)
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 26.10.2017 - 1 OLG 21 Ss 467/17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Mit seiner am 1. Dezember 2017 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen das Urteil des Amtsgerichts Chemnitz vom 1. November 2016 (3 Cs 720 Js 38604/15), das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 21. März 2017 (3 Ns 720 Js 38604/15) sowie den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 26. Oktober 2017 (1 OLG 21 Ss 467/17).

    Zu dieser nahm die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit Schriftsatz vom 8. September 2017 in einer Revisionsgegenerklärung Stellung (21 Ss 467/17).

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 27-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 2-IV-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Störung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Fügt - wie hier - ein Revisionsgericht seiner Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO keine eigene Rechtsauffassung an, indiziert dies vielmehr, dass es sich die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft aus der Revisionsgegenerklärung zu eigen macht (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 32-IV-16; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 2-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2013, StV 2013, 674 [675]).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 32-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Fügt - wie hier - ein Revisionsgericht seiner Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO keine eigene Rechtsauffassung an, indiziert dies vielmehr, dass es sich die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft aus der Revisionsgegenerklärung zu eigen macht (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 32-IV-16; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 2-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2013, StV 2013, 674 [675]).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.06.2013 - 2 BvR 85/13

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Rechtsstaatsprinzip; faires

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Fügt - wie hier - ein Revisionsgericht seiner Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO keine eigene Rechtsauffassung an, indiziert dies vielmehr, dass es sich die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft aus der Revisionsgegenerklärung zu eigen macht (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 32-IV-16; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 2-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2013, StV 2013, 674 [675]).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 65-IV-19
    Wird - wie hier - ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 98-IV-19

    Zu Fixierungsmaßnahmen (hier nach dem SächsPsychKG)

    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt - etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 15-IV-21
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist zudem darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 93-IV-21 [HS]; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 112-IV-20; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 132-IV-20
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt - etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).

    Fügt - wie hier - ein Revisionsgericht seiner Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO keine eigene Rechtsauffassung an, indiziert dies, dass es sich die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft aus der Revisionsgegenerklärung zu eigen macht (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 32-IV-16; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 2-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2013, StV 2013, 674 [675]).

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 96-IV-19
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 93-IV-21
    darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 112-IV-20; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 101-IV-18

    Unangreifbarkeit von Anhörungsrügen zurückweisenden gerichtlichen Entscheidungen

    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st.Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 54-IV-21
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist zudem darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 93-IV-21 [HS]; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der

    Wird - wie hier - ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch das Gericht, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 40-IV-23

    Fristlose Kündigung gegenüber schuldunfähigem Mieter?

  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18

    Darlegen der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte i.R.d. Frist bei

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 12-IV-22

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20

    Geltendmachung der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 105-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 133-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 99-IV-18

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im

  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 112-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 9-IV-23

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen der fehlenden Begründung und des

  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 124-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

  • VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 56-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 24-IV-20

    Vollstreckungsschutzantrag aufgrund Ratenzahlungsmöglichkeit

  • VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 54-IV-23

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch die substantiierte Darlegung der

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 66-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 106-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2023 - 55-IV-23
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 112-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 108-IV-18

    Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio bei einer Verlegung

  • VerfGH Sachsen, 11.08.2023 - 47-IV-23

    Zulassung von akustischen Kundgebungsmitteln für die vollständige Dauer einer

  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 21-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 18-IV-22
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 41-IV-22
  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 52-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 32-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 62-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 123-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 4-IV-22
  • VerfGH Sachsen, 03.08.2023 - 41-IV-23
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