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   VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 168-IV-17   

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https://dejure.org/2018,9295
VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 168-IV-17 (https://dejure.org/2018,9295)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11.04.2018 - 168-IV-17 (https://dejure.org/2018,9295)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11. April 2018 - 168-IV-17 (https://dejure.org/2018,9295)
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  • VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 42-IV-17

    Darlegungsanforderungen bei parallel zur Verfassungsbeschwerde eingelegter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 168-IV-17
    Darüber hinaus hat der Beschwerdeführer unter anderem die Tatsachen darzulegen, die es dem Verfassungsgerichtshof ohne weitere Ermittlungen ermöglichen, die sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde zu prüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 42-IV-17).

    Die Beschwerdeführerin rügt unter anderem eine Verletzung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf. Daher hätte sie zur Erschöpfung des Rechtsweges (§ 27 Abs. 2 SächsVerfGHG) eine Anhörungsrüge nach § 15 StrRehaG i.V.m. § 33a StPO gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes erheben und hierüber dem Verfassungsgerichtshof berichten müssen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. August 2011 - Vf. 43-IV-11; Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 42-IV-17).

  • VerfGH Sachsen, 26.08.2011 - 43-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 168-IV-17
    Die Beschwerdeführerin rügt unter anderem eine Verletzung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf. Daher hätte sie zur Erschöpfung des Rechtsweges (§ 27 Abs. 2 SächsVerfGHG) eine Anhörungsrüge nach § 15 StrRehaG i.V.m. § 33a StPO gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes erheben und hierüber dem Verfassungsgerichtshof berichten müssen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. August 2011 - Vf. 43-IV-11; Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 42-IV-17).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 49-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 168-IV-17
    Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - Vf. 49-IV-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 168-IV-17
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 48-IV-14; st. Rspr.).
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