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   VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 68-V-17   

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https://dejure.org/2018,9302
VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 68-V-17 (https://dejure.org/2018,9302)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11.04.2018 - 68-V-17 (https://dejure.org/2018,9302)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11. April 2018 - 68-V-17 (https://dejure.org/2018,9302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Unstatthafte Wahlprüfungsbeschwerde hinsichtlich der Dauer des Wahlprüfungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 108-V-17

    Wahlprüfungsbeschwerde trotz Wahlfehlers unbegründet

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 68-V-17
    Unter dem Aktenzeichen Vf. 108-V-17 erhob der Beschwerdeführer erneut eine Wahlprüfungsbeschwerde, nunmehr gerichtet gegen den Beschluss des 6. Sächsischen Landtages vom 21. Juni 2017 (PlPr 6/56, S. 5099) zur Drucksache 6/9775 über die Gültigkeit der Wahlen zum 6. Sächsischen Landtag am 31. August 2014, mit welchem der Wahleinspruch des Beschwerdeführers zurückgewiesen wurde.

    Es liege zwar der vom Beschwerdeführer gerügte Wahlfehler vor, dieser führe indes weder zu dem begehrten Mandatswechsel noch zu einer Auflösung des Landtages (SächsVerfGH, Urteil vom 11. April 2018 - Vf. 108-V-17).

  • VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10

    Wahlanfechtungen sind zügig zu bearbeiten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 68-V-17
    Die Wahlprüfungsbeschwerde ist statthaft für die Anfechtung von Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2014 - Vf. 56-IV-14 [HS]/Vf. 57-IV-14 [eA]; SaarlVerfGH, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 - juris Rn. 57 f.; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Mit seinem aufrechterhaltenen Feststellungsantrag macht der Beschwerdeführer aber einen Mangel allein des Wahlprüfungsverfahrens selbst, nämlich seine überlange Dauer geltend, nicht jedoch einen Mangel des Wahlverfahrens; für diese Rügen steht ihm grundsätzlich die Verfassungsbeschwerde offen (vgl. SaarlVerfGH, Urteil vom 31. Januar 2011, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 68-V-17
    Die Wahlprüfungsbeschwerde ist statthaft für die Anfechtung von Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2014 - Vf. 56-IV-14 [HS]/Vf. 57-IV-14 [eA]; SaarlVerfGH, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 - juris Rn. 57 f.; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2014 - 56-IV-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zulassung der Alternative für Deutschland zur

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 68-V-17
    Die Wahlprüfungsbeschwerde ist statthaft für die Anfechtung von Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2014 - Vf. 56-IV-14 [HS]/Vf. 57-IV-14 [eA]; SaarlVerfGH, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 - juris Rn. 57 f.; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2021 - 21-V-20

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Landtagswahl vom 1. September

    Statthaft ist die Wahlprüfungsbeschwerde dagegen für die Anfechtung von Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 68-V-17; Beschluss vom 28. August 2014 - Vf. 56-IV-14 [HS]/Vf. 57-IV-14 [e.A.]; SaarlVerfGH, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 - juris Rn. 57 f.; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 - juris Rn. 10 m.w.N.).
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