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   VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 77-I-17   

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https://dejure.org/2018,8116
VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 77-I-17 (https://dejure.org/2018,8116)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11.04.2018 - 77-I-17 (https://dejure.org/2018,8116)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11. April 2018 - 77-I-17 (https://dejure.org/2018,8116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema "Grundstücke im Eigentum muslimischer Vereine/Religiöse Nutzung von Grundstücken" ist verfassungsgemäß

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 1-I-17

    Keine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch Beantwortung einer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 77-I-17
    Kann die Staatsregierung innerhalb der Antwortfrist die Kleine Anfrage nur teilweise beantworten, schuldet sie dem Abgeordneten eine Teilantwort (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Juli 2017 - Vf. 1-I-17; HVerfG, Urteil vom 21. Dezember 2010 - HVerfG 1/10 - juris Rn. 94; LVerfG M-V, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 2/15 - juris Rn. 28), wenn damit dem Informationsinteresse des Abgeordneten zumindest teilweise entsprochen werden kann.
  • VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 15-I-16

    Tagebücher: Kurt Biedenkopf gegen Stanislaw Tillich, wer sagt die Wahrheit?

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 77-I-17
    Nicht vollständig ist auch eine ausweichende Antwort (SächsVerfGH, Urteil vom 28. März 2017 - Vf. 15-I-16 - juris; Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 19-I-97 - juris).
  • VerfG Hamburg, 21.12.2010 - HVerfG 1/10

    Senatsantwort auf schriftliche kleine Anfrage eines Bürgerschaftsabgeordneten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 77-I-17
    Kann die Staatsregierung innerhalb der Antwortfrist die Kleine Anfrage nur teilweise beantworten, schuldet sie dem Abgeordneten eine Teilantwort (SächsVerfGH, Urteil vom 28. Juli 2017 - Vf. 1-I-17; HVerfG, Urteil vom 21. Dezember 2010 - HVerfG 1/10 - juris Rn. 94; LVerfG M-V, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 2/15 - juris Rn. 28), wenn damit dem Informationsinteresse des Abgeordneten zumindest teilweise entsprochen werden kann.
  • VerfGH Sachsen, 16.04.1998 - 14-I-97

    Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten wegen unvollständiger

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 77-I-17
    Zumutbar ist der Aufwand jedenfalls dann noch, wenn hierfür ein Sachbearbeiter einer nachgeordneten Behörde im Umfang von einer Arbeitswoche eingesetzt werden muss (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 14-I-97).
  • VerfGH Sachsen, 16.04.1998 - 19-I-97

    Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten wegen unvollständiger

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 77-I-17
    Nicht vollständig ist auch eine ausweichende Antwort (SächsVerfGH, Urteil vom 28. März 2017 - Vf. 15-I-16 - juris; Urteil vom 16. April 1998 - Vf. 19-I-97 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 63-I-15

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 77-I-17
    Das Fragerecht soll den Abgeordneten die Teilhabe an diesen Informationen ermöglichen (SächsVerfGH, Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 35-I-10

    Verletzung eines Landtagsmitglieds in seinem Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 S. 1

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 77-I-17
    Das Fragerecht soll den Abgeordneten die Teilhabe an diesen Informationen ermöglichen (SächsVerfGH, Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10; Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 63-I-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Bayern, 26.07.2006 - 11-IVa-05

    Organstreitverfahren Schriftliche Anfrage BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Bayerischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 77-I-17
    Durch die Förderung mit öffentlichen Mitteln nutzte der Staat zwar privates Engagement, machte die betreffende Aufgabe aber nicht zur Eigenen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - Vf. 11-IVa-05 - juris Rn. 435).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 77-I-17
    Fragen an die Staatsregierung: 1. Wie viele Grundstücke/Immobilien im Freistaat Sachsen befinden sich im Eigentum von Vereinen, die nach ihrem Zweck auf eine Begegnung von Muslimen oder die Ausübung des muslimischen Glaubens ausgerichtet sind? (Religiöse Vereine, die auf die Erreichung eines religiösen Ziels im diesem Sinne gerichtet sind, dabei aber nicht die allseitige, sondern nur die partielle Pflege des religiösen und weltanschaulichen Lebens seiner Mitglieder zum Ziel haben. Zur Definition "religiöser VereinâEUR› siehe BVerfGE 24, 236) In welchen Kommunen befinden sich diese Grundstücke/Immobilien? 2. An wie vielen Grundstücke/Immobilien im Freistaat Sachsen haben derartige muslimische religiöse Vereine, ein dingliches Nutzungsrecht? In welchen Kommunen befinden sich diese Grundstücke/Immobilien? 3. Wie viele derartige muslimische religiöse Vereine sind in Sachsen in den Vereinsregistern eingetragen, deren Vereinszweck hauptsächlich auf die Ausübung des muslimischen Glaubens/Ausübung des Islam gerichtet ist? 4. Mit welchen muslimischen religiösen Vereinen, hat der Freistaat Sachsen oder eine unmittelbare oder mittelbare Körperschaft des Freistaates Sachsen oder ein Verein im weiteren Sinne, der durch öffentliche Gelder oder Sachleistungen finanziert oder mitfinanziert.
  • StGH Bremen, 26.02.2019 - St 1/18

    Fragerecht von Abgeordneten: Bremer Senat hätte Bürgern in Wut Auskunft geben

    Ob mit dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen der Aufwand zur Beantwortung einer Frage jedenfalls dann noch als zumutbar anzusehen ist, wenn hierfür ein Sachbearbeiter einer nachgeordneten Behörde im Umfang von einer Arbeitswoche eingesetzt werden muss (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, zuletzt Urteil vom 11. April 2018 - Vf. 77-I-17 - juris Rn. 34), kann dahinstehen.

    im Falle einer teilweisen Beantwortung muss der Senat den Fragestellern gegenüber die tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte nachvollziehbar darlegen, welche einer umfassenderen Antwort innerhalb der vorgesehenen Frist entgegenstehen (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 11.4.2018 - Vf. 77-I-17 -, juris Rn. 35, dort auch ein Beispiel für eine hinreichend begründete Ablehnung in Rn. 16 ff.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 5/20

    Organstreit, parlamentarisches Fragerecht

    Das Fragerecht soll den Abgeordneten die Teilhabe an diesen Informationen ermöglichen (SächsVerfGH, Urt. v. 11.04.2018 - Vf. 77-I-17), um somit das strukturelle Informationsdefizit des Parlaments und auch der einzelnen Abgeordneten gegenüber der Exekutive auszugleichen.
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