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   VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 80-IV-10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,41412
VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 80-IV-10 (https://dejure.org/2011,41412)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 13.01.2011 - 80-IV-10 (https://dejure.org/2011,41412)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 80-IV-10 (https://dejure.org/2011,41412)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 23-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 80-IV-10
    Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 13-IV-09

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 80-IV-10
    a) Hinsichtlich der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör hat der Beschwerdeführer von der Möglichkeit, gegen den landgerichtlichen Beschluss gemäß § 44 FamFG eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. zur Anhörungsrüge als Teil des Rechtsweges: SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 13-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 79-IV-18
    aa) Der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus vor Anrufung des Verfassungsgerichtshofes auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 30-IV-18; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 66-IV-15; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 80-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 5-IV-19

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Untersagung des Weiterbetriebs einer Spielhalle ;

    Der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 80-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 45-IV-19

    Verfassungsmäßige Vergabe von Kopfnoten auf Schulzeugnissen im Freistaat Sachsen;

    a) Der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus vor Anrufung des Verfassungsgerichtshofes auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. November 2017 - Vf. 143-IV-17 [HS]/Vf. 144-IV-17 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 66-IV-15; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 80-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 81-IV-17
    a) Der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 80-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 66-IV-15
    Der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 80-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 30-IV-18
    aa) Der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus vor Anrufung des Verfassungsgerichtshofes auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 66-IV-15; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 80-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 101-IV-17
    a) Der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus vor Anrufung des Verfassungsgerichtshofs auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 66-IV-15; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 80-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 37-IV-16
    a) Der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 66-IV-15; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 80-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 8-IV-17
    a) Die einfachrechtliche Anhörungsrüge gehört zu dem vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG vorrangig zu erschöpfenden Rechtsweg, wenn mit der Verfassungsbeschwerde auch eine Verletzung des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf geltend gemacht wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 80-IV-10; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 105-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 67-IV-16
    Der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 66-IV-15; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 80-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.11.2017 - 143-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 106-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 49-IV-19

    Verfassungsmäßige Vergabe von Kopfnoten auf Schulzeugnissen im Freistaat Sachsen;

  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 36-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 92-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 10-IV-17
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