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   VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 1-IV-19   

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VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 1-IV-19 (https://dejure.org/2019,2985)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.02.2019 - 1-IV-19 (https://dejure.org/2019,2985)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 1-IV-19 (https://dejure.org/2019,2985)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 1-IV-19
    In Eilverfahren hat gerichtlicher Rechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2007, SächsVBl 2007, 215f.; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 1-IV-19
    Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 1-IV-19
    oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.06.2011 - 1 BvR 194/11

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch überlange Dauer eines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 1-IV-19
    Wann jedoch von einer unangemessenen Verfahrensdauer auszugehen ist, muss durch Abwägung im Einzelfall ermittelt werden (BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 2011, NVwZ-RR 2011, 625 [626]).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12

    Vorübergehende Besitzeinweisung ist keine Enteigung gemäß Art. 32 Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 1-IV-19
    In Eilverfahren hat gerichtlicher Rechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2007, SächsVBl 2007, 215f.; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 1-IV-19
    Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 20-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 20-IV-18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 1-IV-19
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 20-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen

    Ihr kommt nicht nur die Aufgabe zu, jeden Akt der Exekutive, der in Rechte des Bürgers eingreift, vollständig - d.h. in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (BVerfG, Beschluss vom 10. November 1964, BVerfGE 18, 203 [212]) - der richterlichen Prüfung zu unterstellen, sondern auch irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.] - juris Rn. 25; Beschluss vom 14. Februar 2019 - Vf. 1-IV-19 - juris Rn. 16; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1973, BVerfGE 35, 263 [274]).
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