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   VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 6-IV-19   

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https://dejure.org/2019,3014
VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 6-IV-19 (https://dejure.org/2019,3014)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.02.2019 - 6-IV-19 (https://dejure.org/2019,3014)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 6-IV-19 (https://dejure.org/2019,3014)
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  • VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 116-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 6-IV-19
    Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 2-IV-16; Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 116-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 2-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 6-IV-19
    Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 2-IV-16; Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 116-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 25-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 6-IV-19
    2. Soweit die Verfassungsbeschwerde dahingehend ausgelegt werden kann, dass auch ein Verstoß gegen Grundrechte der Verfassung des Freistaates Sachsen gerügt wird (Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 18 Abs. 1, Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf), ist die Verfassungsbeschwerde bereits deswegen unzulässig, weil der Beschwerdeführer entgegen § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg nicht erschöpft hat (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 25-IV-17).
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