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VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 150-IV-17 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 20.07.2017 - 115 C 3236/17
- VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 150-IV-17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 13.07.2004 - VI ZB 12/04
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender sachlicher Zuständigkeit des …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 150-IV-17
Dass bei der Prüfung der Prozesskostenhilfevoraussetzungen die sachliche Zuständigkeit für die beabsichtigte Klage zu berücksichtigen ist, entspricht der herrschenden Auffassung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - VI ZB 12/04 - juris Rn. 9;… Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl., § 114 Rn. 58 m.w.N.). - VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 150-IV-17
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 75-IV-12
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 150-IV-17
Durfte aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen bzw. einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Erwägung zum selben Ergebnis kommen, fehlt es an der Kausalität des möglichen Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 75-IV-12; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16; Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 132-IV-17).
- VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 150-IV-17
2. Es lässt sich der Beschwerdebegründung nicht entnehmen, dass die Gerichte die an einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellenden Anforderungen überspannt und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt haben könnten (zum Entscheidungsspielraum der Fachgerichte bei Prozesskostenhilfeanträgen vgl. etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 75-IV-15; Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 134-IV-17 m.w.N) oder dass die Annahme der unzureichenden Erfolgsaussicht sonst willkürlich, also nicht mehr verständlich erscheinend und daher offensichtlich unhaltbar erfolgt sein könnte (zum Willkürmaßstab siehe SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16 m.w.N.). - VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 40-IV-16
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 150-IV-17
Durfte aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen bzw. einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Erwägung zum selben Ergebnis kommen, fehlt es an der Kausalität des möglichen Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 75-IV-12; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16; Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 132-IV-17). - VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 150-IV-17
2. Es lässt sich der Beschwerdebegründung nicht entnehmen, dass die Gerichte die an einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellenden Anforderungen überspannt und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt haben könnten (zum Entscheidungsspielraum der Fachgerichte bei Prozesskostenhilfeanträgen vgl. etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 75-IV-15; Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 134-IV-17 m.w.N) oder dass die Annahme der unzureichenden Erfolgsaussicht sonst willkürlich, also nicht mehr verständlich erscheinend und daher offensichtlich unhaltbar erfolgt sein könnte (zum Willkürmaßstab siehe SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16 m.w.N.). - VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 134-IV-17
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 150-IV-17
2. Es lässt sich der Beschwerdebegründung nicht entnehmen, dass die Gerichte die an einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellenden Anforderungen überspannt und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt haben könnten (zum Entscheidungsspielraum der Fachgerichte bei Prozesskostenhilfeanträgen vgl. etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 75-IV-15; Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 134-IV-17 m.w.N) oder dass die Annahme der unzureichenden Erfolgsaussicht sonst willkürlich, also nicht mehr verständlich erscheinend und daher offensichtlich unhaltbar erfolgt sein könnte (zum Willkürmaßstab siehe SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16 m.w.N.). - VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 150-IV-17
Durfte aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen bzw. einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Erwägung zum selben Ergebnis kommen, fehlt es an der Kausalität des möglichen Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 75-IV-12; Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16; Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 132-IV-17).