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   VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 164-IV-17   

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VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 164-IV-17 (https://dejure.org/2018,13027)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.05.2018 - 164-IV-17 (https://dejure.org/2018,13027)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - 164-IV-17 (https://dejure.org/2018,13027)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Dresden, 23.02.2015 - 2 Ws 528/14

    Arbeitstherapie und arbeitstherapeutische Beschäftigung im Maßregelvollzug (hier

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 164-IV-17
    Hierzu verwies das Oberlandesgericht auf seinen Beschluss vom 23. Februar 2015 (2 Ws 528/14).

    Auch in der von dem Oberlandesgericht in Bezug genommenen eigenen Entscheidung vom 23. Februar 2015 (2 Ws 528/14) werde hierüber nicht entschieden.

    Ferner setzt sich der Beschwerdeführer nicht mit der fachgerichtlichen Rechtsprechung auseinander, wonach bei den Entscheidungen zum Kostenbeitrag im Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB eine Kostenfreiheit bislang nicht ansatzweise diskutiert wird (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21. Mai 2013, NStZ-RR 2013, 260; OLG Dresden, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 2 Ws 528/14 - juris).

  • BVerfG, 26.11.2014 - 2 BvR 713/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 164-IV-17
    Die von dem Beschwerdeführer angegriffene, die gerichtliche Prognose der nicht hinreichenden Erfolgsaussichten tragende Annahme, die Rechtsbeschwerde werfe keine in der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang ungeklärten Rechtsfragen auf, welche eine Überprüfung der angefochtenen Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gebieten würden, weil das Landgericht insbesondere auch die Problematik eines sich durch die lange Maßregelzeit des Beschwerdeführers möglicherweise ergebenden "Sonderopfers" für die Zulässigkeit der Heranziehung zu einer Beteiligung an den Unterbringungskosten am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG zutreffend beurteilt und im Ergebnis abgelehnt habe, steht im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung, wonach sich der Maßregelvollzug und die Sicherungsverwahrung qualitativ voneinander unterscheiden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 38-IV-10 - juris Rn. 16; BVerfG, Beschluss vom 26. November 2014 - 2 BvR 713/12 - juris Rn. 26; Beschluss vom.

    Danach dient die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung unabhängig von der verhängten Strafe dem Schutz der Allgemeinheit, während im Gegensatz dazu die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auch auf Heilung abzielt (so auch BGH, Urteil vom 20. September 2011 - 1 StR 71/11 - juris Rn. 21; Urteil vom 19. Februar 2002, a.a.O.; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 63 Rn. 2, 50); bei der Maßregel nach § 63 StGB handelt es sich somit im Vergleich zu einer Maßregel nach § 66 StGB um ein anderes Übel (BVerfG, Beschluss vom 26. November 2014 - 2 BvR 713/12 - juris Rn. 26; BGH, Beschluss vom 6. August 1997 - 2 StR 199/97 - juris; Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 56/07 - juris; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 72 Rn. 8) und somit um ein anders gewichtetes Sonderopfer.

  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 164-IV-17
    6. Februar 2013 - 2 BvR 2122/11 - juris Rn. 35; Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 2 BvR 366/03 - juris Rn. 26; BGH, Urteil vom 19. Februar 2002, NStZ 2002, 533 [534]).

    Danach dient die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung unabhängig von der verhängten Strafe dem Schutz der Allgemeinheit, während im Gegensatz dazu die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auch auf Heilung abzielt (so auch BGH, Urteil vom 20. September 2011 - 1 StR 71/11 - juris Rn. 21; Urteil vom 19. Februar 2002, a.a.O.; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 63 Rn. 2, 50); bei der Maßregel nach § 63 StGB handelt es sich somit im Vergleich zu einer Maßregel nach § 66 StGB um ein anderes Übel (BVerfG, Beschluss vom 26. November 2014 - 2 BvR 713/12 - juris Rn. 26; BGH, Beschluss vom 6. August 1997 - 2 StR 199/97 - juris; Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 56/07 - juris; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 72 Rn. 8) und somit um ein anders gewichtetes Sonderopfer.

  • VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 38-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 164-IV-17
    Die von dem Beschwerdeführer angegriffene, die gerichtliche Prognose der nicht hinreichenden Erfolgsaussichten tragende Annahme, die Rechtsbeschwerde werfe keine in der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang ungeklärten Rechtsfragen auf, welche eine Überprüfung der angefochtenen Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gebieten würden, weil das Landgericht insbesondere auch die Problematik eines sich durch die lange Maßregelzeit des Beschwerdeführers möglicherweise ergebenden "Sonderopfers" für die Zulässigkeit der Heranziehung zu einer Beteiligung an den Unterbringungskosten am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG zutreffend beurteilt und im Ergebnis abgelehnt habe, steht im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung, wonach sich der Maßregelvollzug und die Sicherungsverwahrung qualitativ voneinander unterscheiden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 38-IV-10 - juris Rn. 16; BVerfG, Beschluss vom 26. November 2014 - 2 BvR 713/12 - juris Rn. 26; Beschluss vom.
  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03

    Menschenwürde; allgemeines Persönlichkeitsrecht; allgemeine Handlungsfreiheit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 164-IV-17
    6. Februar 2013 - 2 BvR 2122/11 - juris Rn. 35; Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 2 BvR 366/03 - juris Rn. 26; BGH, Urteil vom 19. Februar 2002, NStZ 2002, 533 [534]).
  • BGH, 22.03.2007 - 4 StR 56/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungserwahrung trotz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 164-IV-17
    Danach dient die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung unabhängig von der verhängten Strafe dem Schutz der Allgemeinheit, während im Gegensatz dazu die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auch auf Heilung abzielt (so auch BGH, Urteil vom 20. September 2011 - 1 StR 71/11 - juris Rn. 21; Urteil vom 19. Februar 2002, a.a.O.; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 63 Rn. 2, 50); bei der Maßregel nach § 63 StGB handelt es sich somit im Vergleich zu einer Maßregel nach § 66 StGB um ein anderes Übel (BVerfG, Beschluss vom 26. November 2014 - 2 BvR 713/12 - juris Rn. 26; BGH, Beschluss vom 6. August 1997 - 2 StR 199/97 - juris; Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 56/07 - juris; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 72 Rn. 8) und somit um ein anders gewichtetes Sonderopfer.
  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97

    Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 164-IV-17
    Danach dient die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung unabhängig von der verhängten Strafe dem Schutz der Allgemeinheit, während im Gegensatz dazu die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auch auf Heilung abzielt (so auch BGH, Urteil vom 20. September 2011 - 1 StR 71/11 - juris Rn. 21; Urteil vom 19. Februar 2002, a.a.O.; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 63 Rn. 2, 50); bei der Maßregel nach § 63 StGB handelt es sich somit im Vergleich zu einer Maßregel nach § 66 StGB um ein anderes Übel (BVerfG, Beschluss vom 26. November 2014 - 2 BvR 713/12 - juris Rn. 26; BGH, Beschluss vom 6. August 1997 - 2 StR 199/97 - juris; Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 56/07 - juris; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 72 Rn. 8) und somit um ein anders gewichtetes Sonderopfer.
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 119-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 164-IV-17
    a) Art. 18 Abs. 1 SächsVerf gebietet in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 119-IV-08/Vf. 132-IV-08; st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebung beziehungsweise Überstellung aus den USA

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 164-IV-17
    Zur substantiellen Darlegung einer möglichen Grundrechtsverletzung muss sich der Beschwerdeführer hinreichend mit der einschlägigen verfassungsrechtlichen Rechtsprechung auseinandersetzen (BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvR 1076/09 - juris Rn. 12; Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 BvR 3046/11 - juris Rn. 3; Magen in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 92 Rn. 47; Barczak in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 92 Rn. 42).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 164-IV-17
    die Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte als auch das Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde darlegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 71/11

    Verhängung der Sicherungsverwahrung neben der Anordnung der Unterbringung in

  • BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 3046/11

    Verletzung von Grundrechten durch Sanierungsbeitrag gem § 65 VBLSa nicht

  • BVerfG, 06.02.2013 - 2 BvR 2122/11

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung im Anschluss an psychiatrische Unterbringung

  • OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 3 Ws 1077/12

    Heranziehung zu Unterbringungskosten

  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
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