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VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 25-IV-18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 91-IV-13
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 25-IV-18
Nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG kann eine Verfassungsbeschwerde grundsätzlich erst nach Erschöpfung des Rechtsweges erhoben werden, soweit ein solcher eröffnet ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 91-IV-13). - VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 46-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 25-IV-18
Wendet sich ein Petent gegen eine nicht ordnungsgemäße Bescheidung seiner Petition, ist für dieses Anliegen der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten eröffnet (…zum Petitionsrecht nach § 12 SächsGemO siehe Quecke in: Quecke/Schmidt, SächsGemO [Stand: 2010], § 12 Rn. 33;… Koolman in: Binus/Sponer/Koolman, SächsGemO [2016], § 12 Rn. 3; zu Landtagspetitionen siehe etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 46-IV-15 m.w.N.).