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VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 37-IV-18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 91-IV-13
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 37-IV-18
Nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG kann eine Verfassungsbeschwerde grundsätzlich erst nach Erschöpfung des Rechtsweges erhoben werden, soweit ein solcher eröffnet ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 91-IV-13).