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   VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 5-IV-18   

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https://dejure.org/2018,13028
VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 5-IV-18 (https://dejure.org/2018,13028)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.05.2018 - 5-IV-18 (https://dejure.org/2018,13028)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - 5-IV-18 (https://dejure.org/2018,13028)
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  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 5-IV-18
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • OVG Sachsen, 22.09.2017 - 4 B 268/17

    Kinderbetreuungsplatz; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung; Verweilzeit, ;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 5-IV-18
    Diese Annahme resultiert aus dem zugrundeliegenden Streitgegenstand der beantragten Regelungsanordnung, wonach Rechtsschutzziel nicht die Verwirklichung des Rechts, sondern nur der Anspruch auf dessen vorläufigen Regelung ist (vgl. Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., Verwaltungsgerichtsordnung, 6. Aufl., § 123 Rn. 12; SächsOVG, Beschluss vom 22. September 2017 - 4 B 268/17).

    Seine Ausführungen erschöpfen sich darin, seine von der angegriffenen Entscheidung abweichende Auffassung darzulegen, ohne sich hinreichend mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 22. September 2017 (4 B 268/17), auf den das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss ausdrücklich Bezug nimmt, auseinanderzusetzen.

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 5-IV-18
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 5-IV-18
    Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 3-IV-15; SaarlVerfGH, Beschluss vom 19. März 2004 - Lv 4/03 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 3-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 5-IV-18
    Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 3-IV-15; SaarlVerfGH, Beschluss vom 19. März 2004 - Lv 4/03 - juris).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 5-IV-18
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 5-IV-18
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 5-IV-18
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 5-IV-18
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
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