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   VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 7-IV-18   

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https://dejure.org/2018,13023
VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 7-IV-18 (https://dejure.org/2018,13023)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.05.2018 - 7-IV-18 (https://dejure.org/2018,13023)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - 7-IV-18 (https://dejure.org/2018,13023)
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  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 127-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 7-IV-18
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 127-IV-09; Beschluss vom 15. Dezember 2016 - Vf. 147-IV-16 [HS]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 89-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 7-IV-18
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. November 2016 - Vf. 89-IV-16; Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 139-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2016 - 147-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 7-IV-18
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 127-IV-09; Beschluss vom 15. Dezember 2016 - Vf. 147-IV-16 [HS]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 139-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 7-IV-18
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. November 2016 - Vf. 89-IV-16; Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 139-IV-17; st. Rspr.).
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