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   VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 77-IV-16 (HS), 78-IV-16 (e.A.)   

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https://dejure.org/2016,20935
VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 77-IV-16 (HS), 78-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,20935)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.07.2016 - 77-IV-16 (HS), 78-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,20935)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 77-IV-16 (HS), 78-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,20935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 77-IV-16
    Kommt es zu von dem Beschuldigten nicht zu vertretenden, sachlich nicht zu rechtfertigenden und vermeidbaren erheblichen Verfahrensverzögerungen, steht dies regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.] - juris Rn. 14).

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.] - juris Rn. 15).

  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 77-IV-16
    Einerseits wird eine Begründung zur Wahrung des Beschleunigungsgebots bei noch kurzer Dauer der Untersuchungshaft meist nicht geboten sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/ Vf. 61-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 31).

    Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt die Einschätzung des Gerichts, es bestehe die Gefahr, dass der Beschwerdeführer sich dem Strafverfahren entziehen werde, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 77-IV-16
    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/ Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    Abwägung bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/ Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 77-IV-16
    Jedoch vermag allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]).

    Das Oberlandesgericht geht vielmehr im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs davon aus, dass ein Vollzug von Untersuchungshaft von mehr als einem halben Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen sein wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2012 - Vf. 38-IV-12 [HS]/Vf. 39-IV-12 [e.A.]), und stützt hieran anknüpfend seine Entscheidung noch erkennbar tragend auf die Bewertung, dass das vorliegende Verfahren angesichts seines überaus großen Umfangs einen solchen Ausnahmefall darstelle.

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 5-IV-15

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 77-IV-16
    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 5-IV-15 [HS]/Vf. 6-IV-15 [e.A.] - juris Rn. 13; st. Rspr.).

    entgegensteht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 5-IV-15 [HS]/Vf. 6-IV-15 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 27.08.2013 - 61-IV-13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 77-IV-16
    Indem das Oberlandesgericht die Tatvorwürfe umreißt und auf den durch die vorgeworfene Tat erzielten erheblichen Gewinn, die Vielzahl von Taten und auf die drohende hohe Freiheitsstrafe verweist, bezieht es sich auf Umstände, die, ohne dass dies weiterer Erörterung bedürfte, ein hohes Strafverfolgungsinteresse indizieren (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - Vf. 61-IV-13 [HS]/Vf. 62-IV-13 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 77-IV-16
    Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsinteresse kommt es in erster Linie auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, die etwa von der Komplexität der Rechtssache, der Vielzahl der beteiligten Personen oder dem Verhalten der Verteidigung abhängig sein kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/ Vf. 61-IV-06 [e.A.] - juris Rn. 21).
  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 77-IV-16
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. November 2005 - Vf. 86-IV-05 - juris Rn. 27).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 77-IV-16
    Insbesondere bedarf es keiner Begründung, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (vgl. zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 77-IV-16
    Der vornehmliche Zweck und der eigentliche Rechtfertigungsgrund der Untersuchungshaft ist es, die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und die spätere Strafvollstreckung sicherzustellen; ist sie zu einem dieser Zwecke nicht mehr nötig, so ist es unverhältnismäßig und daher grundsätzlich unzulässig, sie anzuordnen, aufrechtzuerhalten oder zu vollziehen (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1965, BVerfGE 19, 342 [349]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 5-IV-12

    Entscheidung zur Haftfortdauer verletzt wegen mangelnder Begründung

  • BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08

    Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und

  • BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11

    Inbegriffsrüge (Überzeugungsbildung bei Geständnis); Mittäterschaft bei

  • VerfGH Sachsen, 14.05.2012 - 38-IV-12

    Freiheitsgrundrecht; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Anhaltspunkte für

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