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VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 20-IV-04 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05 Da die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer bereits wegen Verstoßes gegen Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf begründet ist, bedarf die Frage, ob auch ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 78 Abs. 2 SächsVerf vorliegt, keiner Erörterung (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 20-IV-04; BVerfG, Beschluss 3. November 2005, 1 BvR 691/03).
- VerfGH Sachsen, 24.02.2006 - 7-IV-06 Nur bei einer derart schweren Verkennung der Rechtslage ist Willkür gegeben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 20-IV-04; st. Rspr.).