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   VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05, 32-IV-05   

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https://dejure.org/2005,33067
VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05, 32-IV-05 (https://dejure.org/2005,33067)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16.06.2005 - 31-IV-05, 32-IV-05 (https://dejure.org/2005,33067)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 31-IV-05, 32-IV-05 (https://dejure.org/2005,33067)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Sachsen, 20.08.1997 - 17-IV-97
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05
    Davon ist regelmäßig davon auszugehen, wenn mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. August 1997 - Vf. 17-IV-97).
  • VerfGH Bayern, 13.04.2005 - 9-VII-03

    Popularklage gegen Abgabensatzung de Notarkasse München

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05
    Der Beschwerdeführer hat hierzu eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 13. April 2005 (Vf. 9-VII-03) vorgelegt, welche die Satzung der Notarkasse M. für rechtswidrig erklärt hat.
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 17-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05
    Aus dem Sachvortrag muss sich die ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten des Hoheitsträgers und dem geltend gemachten Rechtsnachteil nachvollziehbar ergeben (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 Vf. 17-IV-01 m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 117-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05
    Dieser Grundsatz verlangt, dass der Beschwerdeführer über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle bestehenden Möglichkeiten nutzt, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 117-IV-04 [HS]/Vf. 118-IV-04 [eA]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 126IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, so ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02, ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05
    Das Bundesverfassungsgericht habe §§ 113, 113a BNotO sowie die Vorgängerregelung des § 113a BNotO, § 39 VONot, für mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt (Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94).
  • VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 62-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05
    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gerichte das Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben, ohne dabei verpflichtet zu sein, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2002 - Vf. 62-IV-01, ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 126-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05
    a) Soweit er die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs geltend macht, verlangt der Grundsatz der Subsidiarität, dass er zunächst die gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts eröffnete Möglichkeit eines Antrags nach § 111 Abs. 4 BNotO, § 40 Abs. 4 BRAO in Verbindung mit § 29a FGG mit der Behauptung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör hätte nutzen müssen (zur ständigen Rechtsprechung zu 33a StPO: SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 126-IV-04).
  • BFH, 18.10.1994 - VII R 20/94

    Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags bedingt

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05
    b) Fehlerhaft sei es auch, dass sich das Oberlandesgericht auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 18. Oktober 1994 (VII R 20/94) stütze.
  • BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 964/90

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt auch, dass ein Beschwerdeführer, sofern er einen Richter für gesetzlich ausgeschlossen oder befangen hält, einen entsprechenden Ablehnungsantrag zu stellen hat (vgl. für § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG: BVerfG NJW 1993, 2926).
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2005 - 102-IV-04
    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gerichte das Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben, ohne verpflichtet zu sein, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 31-IV-05/32-IV-05, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2005 - 52-IV-05
    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gerichte das Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben, ohne verpflichtet zu sein, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 31-IV-05/32-IV-05, st. Rspr.).
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