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VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 89-IV-04 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ...
- VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04 Das Sächsische Staatsministerium der Justiz hat im Hinblick auf die Ausführungen im Beschluss des Verfassungsgerichtshofes in dem auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichteten Verfahren Vf. 89-IV-04 (eA) von einer Stellungnahme abgesehen.
1. Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit allerdings zulässig, da sie mit ihren auf Artikel 31 Abs. 1 SächsVerf und auf Artikel 78 Abs. 2 SächsVerf gestützten Rügen die Begründungsanforderungen von § 28 SächsVerfGHG wahrt und diesen - aus den Gründen des Beschlusses vom 26. September 2004 (Vf. 89-IV-04 [e.A.]) - lediglich insoweit nicht gerecht wird, als der Beschwerdeführer zusätzlich Artikel 15 Abs. 1 SächsVerf als verletzt erachtet.