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VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 114-IV-18 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung
- VerfGH Sachsen
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Zwickau, 17.08.2018 - BwR 19 Ls 100 Js 9819/14
- LG Zwickau, 16.10.2018 - 1 Qs 216/18
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 114-IV-18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07
Widerruf Strafaussetzung Strafbefehl Geldstrafe
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 114-IV-18
Er setzt sich insoweit jedoch nicht damit auseinander, dass ausweislich der fachgerichtlichen Rechtsprechung insbesondere bei einer wiederholten Verurteilung zu einer Geldstrafe ein Bewährungswiderruf gestützt auf § 56 f Abs. 1 StGB möglich ist, weil das Widerrufsgericht sich eigenverantwortlich eine Überzeugung vom Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen zu verschaffen habe und an die Einschätzung des Tatgerichts nicht gebunden sei (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007 - 3 Ws 527/07 - juris; Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 Ws 484/08 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2002 - 5 Ws 74/02 -). - OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ws 484/08
Widerruf; Geldstrafe; Diebstahl geringwertiger Sachen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 114-IV-18
Er setzt sich insoweit jedoch nicht damit auseinander, dass ausweislich der fachgerichtlichen Rechtsprechung insbesondere bei einer wiederholten Verurteilung zu einer Geldstrafe ein Bewährungswiderruf gestützt auf § 56 f Abs. 1 StGB möglich ist, weil das Widerrufsgericht sich eigenverantwortlich eine Überzeugung vom Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen zu verschaffen habe und an die Einschätzung des Tatgerichts nicht gebunden sei (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007 - 3 Ws 527/07 - juris; Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 Ws 484/08 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2002 - 5 Ws 74/02 -). - VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 114-IV-18
Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt wird (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08).
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 114-IV-18
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 114-IV-18
Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10). - KG, 19.02.2002 - 5 Ws 74/02
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 114-IV-18
Er setzt sich insoweit jedoch nicht damit auseinander, dass ausweislich der fachgerichtlichen Rechtsprechung insbesondere bei einer wiederholten Verurteilung zu einer Geldstrafe ein Bewährungswiderruf gestützt auf § 56 f Abs. 1 StGB möglich ist, weil das Widerrufsgericht sich eigenverantwortlich eine Überzeugung vom Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen zu verschaffen habe und an die Einschätzung des Tatgerichts nicht gebunden sei (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007 - 3 Ws 527/07 - juris; Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 Ws 484/08 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2002 - 5 Ws 74/02 -). - VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 98-IV-14
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Störung von …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 114-IV-18
Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 98-IV-14; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 114-IV-18
Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 98-IV-14; st. Rspr.).