Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,972
VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18 (https://dejure.org/2019,972)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.01.2019 - 115-IV-18 (https://dejure.org/2019,972)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 115-IV-18 (https://dejure.org/2019,972)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,972) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).

    Da die Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen können, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
    Da die Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen können, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
    Da die Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen können, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
    Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 3-IV-15; SaarlVerfGH, Beschluss vom 19. März 2004 - Lv 4/03 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 3-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
    Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 3-IV-15; SaarlVerfGH, Beschluss vom 19. März 2004 - Lv 4/03 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 77-IV-23
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung einer

    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 45-IV-19

    Verfassungsmäßige Vergabe von Kopfnoten auf Schulzeugnissen im Freistaat Sachsen;

    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 23-IV-21
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19 st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 105-IV-19
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278f.]).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 49-IV-19

    Verfassungsmäßige Vergabe von Kopfnoten auf Schulzeugnissen im Freistaat Sachsen;

    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 23-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 33-IV-19

    Integrative Beschulung eines Schülers mit sonderpädagogischem Förderbedarf

    2. Dem wird das Vorbringen der Beschwerdeführer nicht gerecht, weil es die Möglichkeit eines Verstoßes gegen das in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verbürgte Willkürverbot (vgl. zu den Anforderungen SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18) nicht hinreichend darlegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht