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   VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 116-IV-18   

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https://dejure.org/2019,964
VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 116-IV-18 (https://dejure.org/2019,964)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.01.2019 - 116-IV-18 (https://dejure.org/2019,964)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 116-IV-18 (https://dejure.org/2019,964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßige Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen wiederholter Zwischenrufe in einer Gerichtsverhandlung

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 13.12.2016 - 3 Ws 75/16

    Ehemann der Betroffenen hat Hauptverhandlung nicht zu stören

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 116-IV-18
    Die hiergegen erhobene sofortige Beschwerde verwarf das Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 (3 Ws 75/16) kostenpflichtig als unbegründet.

    Mit Beschluss vom 19. Dezember 2016 (3 Ws 75/16) wies das Oberlandesgericht die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers auf seine Kosten als unbegründet zurück.

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 116-IV-18
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 165-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 131-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 116-IV-18
    (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 131-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 165-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 116-IV-18
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 165-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18

    Rehabilitierungsanspruch wegen einer Unterbringung zur Heimerziehung in einem

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 116-IV-18
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 51-IV-18; st. Rspr.).
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