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   VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18   

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VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18 (https://dejure.org/2019,963)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.01.2019 - 88-IV-18 (https://dejure.org/2019,963)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 88-IV-18 (https://dejure.org/2019,963)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungswidrige Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1132
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 08.05.1992 - 11 W 1389/91
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18
    Dieser soll nicht aus kostenrechtlichen Erwägungen davon abgehalten werden, ein Prozesskostenhilfegesuch überhaupt zu stellen oder sich gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe zu beschweren (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 11 W 1389/91 - juris; vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 7 W 52/14 - juris; VGH Kassel, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 7 D 228/13 - juris).

    Schließlich hätte das Oberlandesgericht bei seiner Auslegung auch die Rechtsprechung berücksichtigen müssen, wonach Kostenentscheidungen in Beschlüssen, mit denen die sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen wurde, lediglich als Hinweis auf die gesetzliche Kostenfolge hinsichtlich der Gerichtskosten zu verstehen seien und keine Grundlage für die Erstattung außergerichtlicher Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren darstellten (vgl. Kratz in: BeckOK, ZPO, § 127 Rn. 60 unter Verweis auf OLG München, Beschluss vom 8. Mai 1992 - 11 W 1389/91 - juris, Rn. 6; OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Februar 1951, Rpfleger 1951, 330; LG Berlin, Beschluss vom 5. November 1987, Rpfleger 1988, 204).

  • OLG Köln, 11.12.2014 - 7 W 52/14

    Prozesskostenhilfe, Anhörungsrüge, Gehörsrüge, Abhilfe bei Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18
    Dieser soll nicht aus kostenrechtlichen Erwägungen davon abgehalten werden, ein Prozesskostenhilfegesuch überhaupt zu stellen oder sich gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe zu beschweren (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 11 W 1389/91 - juris; vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 7 W 52/14 - juris; VGH Kassel, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 7 D 228/13 - juris).

    Gericht (BGH, Urteil vom 21. Mai 2014 - II ZR 355/13 - juris, Rn. 12; OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 7 W 52/14 - juris, Rn. 4; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2007 - 6 W 189/06 - juris; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 32. Auflage, § 321a Rn. 2 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18
    Willkür liegt dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12).

    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 11. August 2009, NZV 2009, 618 [619]).

  • OLG Dresden, 22.03.2018 - 6 W 117/18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18
    Das Oberlandesgericht Dresden wies die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers mit Beschluss vom 22. März 2018 sowie die anschließende Anhörungsrüge mit Beschluss vom 30. April 2018 (6 W 117/18) als unbegründet zurück und legte dem Beschwerdeführer die Kosten des Rügeverfahrens unter Verweis auf § 97 Abs. 1 ZPO auf.

    1. Der angefochtene Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 25. Juni 2018 (3 W 549/18) beruht auf einer willkürlichen Auslegung der Kostengrundentscheidung des Oberlandesgerichts vom 30. April 2018 (6 W 117/18) und verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 18 Abs. 1 SächsVerf. a) Das in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verbürgte Willkürverbot ist verletzt, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist.

  • BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05

    Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18
    Auch wenn es für das Anhörungsrügeverfahren im Anschluss an ein Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren - wie das Oberlandesgericht in seinem angefochtenen Beschluss zutreffend darlegt - an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung fehlt, durfte das Oberlandesgericht bei seiner Auslegung nicht unberücksichtigt lassen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in einem nachfolgenden Rechtsbeschwerdeverfahren keine Kostenerstattung erfolgt (BGH, Beschluss vom 23. März 2006, NZI 2006, 341; Beschluss vom 9. März 2010 - VI ZB 56/07 - juris, Rn. 4).
  • VGH Hessen, 28.01.2013 - 7 D 228/13

    Keine Prozesskostenhilfe für Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18
    Dieser soll nicht aus kostenrechtlichen Erwägungen davon abgehalten werden, ein Prozesskostenhilfegesuch überhaupt zu stellen oder sich gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe zu beschweren (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 11 W 1389/91 - juris; vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 7 W 52/14 - juris; VGH Kassel, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 7 D 228/13 - juris).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZB 56/07

    Prozesskostenhilfeverfahren: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18
    Auch wenn es für das Anhörungsrügeverfahren im Anschluss an ein Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren - wie das Oberlandesgericht in seinem angefochtenen Beschluss zutreffend darlegt - an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung fehlt, durfte das Oberlandesgericht bei seiner Auslegung nicht unberücksichtigt lassen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in einem nachfolgenden Rechtsbeschwerdeverfahren keine Kostenerstattung erfolgt (BGH, Beschluss vom 23. März 2006, NZI 2006, 341; Beschluss vom 9. März 2010 - VI ZB 56/07 - juris, Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 6 W 189/06

    Gehörsrüge und außerordentliche Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18
    Gericht (BGH, Urteil vom 21. Mai 2014 - II ZR 355/13 - juris, Rn. 12; OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 7 W 52/14 - juris, Rn. 4; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2007 - 6 W 189/06 - juris; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 32. Auflage, § 321a Rn. 2 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 11. August 2009, NZV 2009, 618 [619]).
  • LG Berlin, 05.11.1987 - 82 AR 304/87
  • BGH, 13.05.2014 - II ZR 355/13

    Entgangener Gewinn als Nebenforderung der eingeklagten Hauptforderung auf

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