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VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05 Das in der Beschwerdeschrift ausdrücklich als verletzt gerügte Grundrecht aus Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf schützt den Anspruch des Beschwerdeführers, in einem Gerichtsverfahren eine Entscheidung desjenigen Richters zu erhalten, der auf Grund Gesetzes und des Geschäftsverteilungsplanes zuständig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2005 - Vf. 88-IV-04; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 89-IV-04 Die am 9. August 2004 eingegangene Verfassungsbeschwerde (Vf. 88-IV-04) richtet sich in der Hauptsache gegen den Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 26. Juli 2004 (1 Qs 234/04), durch welchen u.a. die polizeilich erfolgte Beschlagnahme des Pkw Mercedes-Benz, amtliches Kennzeichen ..., des Beschwerdeführers sowie zahlreicher anderer Gegenstände bestätigt und auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft der Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 8. Juli 2004 (1 Gs 364/04), mit dem eine in der Wohnung des Beschwerdeführers und in den Nebengelassen durchgeführte Durchsuchung als rechtswidrig erklärt worden war, aufgehoben wurde.