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   VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 21-I-12   

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https://dejure.org/2012,19549
VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 21-I-12 (https://dejure.org/2012,19549)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19.07.2012 - 21-I-12 (https://dejure.org/2012,19549)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 21-I-12 (https://dejure.org/2012,19549)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Kleine Anfragen zum Thema Menschenhandel; Beurteilung mehrerer Kleiner Anfragen als einheitliche Anfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 54-I-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 21-I-12
    5/7358] hat die Abgeordnete die in § 56 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des 5. Sächsischen Landtags (GO-LT) enthaltene Beschränkung auf fünf Einzelfragestellungen nicht beachtet und damit einer verfahrensrechtlichen Voraussetzung einer Kleinen Anfrage nicht entsprochen (Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen vom 20. April 2012 - Vf. 54-I-09).

    Diese Beschränkung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 54-I-09).

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 133-I-08

    Behandlung Kleiner Anfragen durch die Sächsische Staatsregierung; Verletzung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 21-I-12
    An einer eigenständigen Rechtsverletzung des Antragstellers fehlt es regelmäßig, wenn der Antragsgegner das beanstandete Verhalten lediglich wiederholt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 133-I-08).

    Denn § 56 Abs. 2 Satz 2 GO dient neben der geordneten Wahrnehmung und sachgerechten Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben (SächsVerfGH, a.a.O.) zumindest auch der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und trägt damit einer in der Verfassung selbst verankerten Grenze des Fragerechts des Abgeordneten Rechnung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 133-I-08).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.10.1993 - VerfGH 15/92

    Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 21-I-12
    Diese Pflicht fordert von allen Staatsorganen, dass sie bei der Ausübung ihrer Befugnisse den Funktionsbereich respektieren, den die davon mitbetroffenen Staatsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben (VerfGH NRW, Urteil vom 4. Oktober 1993, NVwZ 1994, 678 [679 f.]; SaarlVerfGH, Urteil vom 31. Oktober 2002, NVwZ-RR 2003, 81 [82]).
  • StGH Niedersachsen, 17.01.2008 - StGH 1/07

    Kleine Anfrage; Landtag; Zusatzfrage; Auskunftspflicht von Landesministern;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 21-I-12
    Eine derartige Anfrage unterfällt nicht dem Schutz des Art. 51 Abs. 1 SächsVerf (vgl. SächsVerfGH, a.a.O.; NdsStGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - StGH 1/07 - juris Rn. 54) und löst damit eine Antwortpflicht der Staatsregierung nicht aus.
  • VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02

    Zuverlässigkeit der Empfehlungen der Grundschulen beim Übergang zum Gymnasium;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 21-I-12
    Diese Pflicht fordert von allen Staatsorganen, dass sie bei der Ausübung ihrer Befugnisse den Funktionsbereich respektieren, den die davon mitbetroffenen Staatsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben (VerfGH NRW, Urteil vom 4. Oktober 1993, NVwZ 1994, 678 [679 f.]; SaarlVerfGH, Urteil vom 31. Oktober 2002, NVwZ-RR 2003, 81 [82]).
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 44-I-11

    Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum Thema Sonderwirtschaftszonen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 21-I-12
    Mit dem Frage- und Informationsrecht korrespondiert grundsätzlich eine Antwortpflicht der Staatsregierung, die allerdings verschiedenen Beschränkungen wie der Befugnis unterliegt, nach Art. 51 Abs. 2 SächsVerf die Beantwortung von Fragen abzulehnen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 44-I-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 67-I-15

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter

    Diese Beschränkung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (SächsVerfGH, Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12).

    Aufgrund der besonderen verfassungsrechtlichen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts als Instrument der Kontrolle der Regierung und Verwaltung ist bei Zweifeln darüber, ob eine parlamentarische Anfrage die genannte Beschränkung wahrt, zugunsten des Fragestellers von einer zulässigen Kleinen Anfrage auszugehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12 m.w.N.).

    Insbesondere darf die Anwendung des § 56 Abs. 2 Satz 2 GO nicht dazu führen, dass dem Abgeordneten die Möglichkeit genommen wird, auch komplexe Sachverhalte zu hinterfragen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12 m.w.N.).

    Diese Definition verlangt vielmehr nur, dass die Kleine Anfrage konkrete Fragen zu einem bestimmten Sachthema enthält (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12.

    Dies ist in der Regel nur dann anzunehmen, wenn bereits die formale Einkleidung einen vereinheitlichenden Bogen zwischen den Anfragen spannt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12; Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09).

    Weder ist den einzelnen Anfragen eine einheitliche Überschrift oder Einleitung vorangestellt, noch hat die Antragstellerin die Anfragen durchnummeriert und damit selbst einen formalen Bezug hergestellt (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12; Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09).

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 68-I-15

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter

    Diese Beschränkung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (SächsVerfGH, Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12).

    Aufgrund der besonderen verfassungsrechtlichen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts als Instrument der Kontrolle der Regierung und Verwaltung ist bei Zweifeln darüber, ob eine parlamentarische Anfrage die genannte Beschränkung wahrt, zugunsten des Fragestellers von einer zulässigen Kleinen Anfrage auszugehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12 m.w.N.).

    Insbesondere darf die Anwendung des § 56 Abs. 2 Satz 2 GO nicht dazu führen, dass dem Abgeordneten die Möglichkeit genommen wird, auch komplexe Sachverhalte zu hinterfragen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12 m.w.N.).

    Diese Definition verlangt vielmehr nur, dass die Kleine Anfrage konkrete Fragen zu einem bestimmten Sachthema enthält (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12 m.w.N.).

    spannt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12; Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09).

    Weder ist den einzelnen Anfragen eine einheitliche Überschrift oder Einleitung vorangestellt, noch hat die Antragstellerin die Anfragen durchnummeriert und damit selbst einen formalen Bezug hergestellt (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12; Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2014 - LVerfG 8/13

    Einzelfall einer unzureichenden Beantwortung von Kleinen Anfragen eines

    Das Fragerecht, das in einem unlösbaren Zusammenhang mit dem Demokratieprinzip und dem Grundsatz der Gewaltenteilung steht, gehört zu den grundlegenden Rechten des Abgeordneten (vgl. auch Sächs- VerfGH, Beschl. v. 19.07.2012 - Vf. 21-I-12 -, juris).
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16

    Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche

    Dementsprechend ist für den Beginn der Frist zur Stellung eines Organstreitantrags (§ 18 Abs. 3 SächsVerfGHG) in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs stets unmittelbar an den Zeitpunkt des Zugangs des entsprechenden Antwortschreibens angeknüpft worden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 133-I-08; Urteil vom 19. Juli 2012 - Vf. 102-I-11; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12).
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 115-I-16

    Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche

    Dementsprechend ist für den Beginn der Frist zur Stellung eines Organstreitantrags (§ 18 Abs. 3 SächsVerfGHG) in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs stets unmittelbar an den Zeitpunkt des Zugangs des entsprechenden Antwortschreibens angeknüpft worden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 133-I-08; Urteil vom 19. Juli 2012 - Vf. 102-I-11; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12).
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