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   VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 4-IV-05   

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https://dejure.org/2006,39132
VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 4-IV-05 (https://dejure.org/2006,39132)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20.04.2006 - 4-IV-05 (https://dejure.org/2006,39132)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20. April 2006 - 4-IV-05 (https://dejure.org/2006,39132)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.2003 - X ARZ 91/03

    Gebührenforderungen von Rechtsanwälten können in der Regel nicht am Gericht des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 4-IV-05
    § 38 Abs. 1 ZPO kann nicht gegen die einhellige Rechtsprechung, jedenfalls nicht ohne nähere Begründung, dahingehend ausgelegt werden, dass Rechtsanwälte nach dieser Vorschrift wirksame Gerichtsstandsvereinbarungen schließen können (vgl. Smid in: Musielak, ZPO, 3. Aufl., 2002, Rn. 10; zu § 29 Abs. 2 ZPO: BGHZ 157, 20 [27]).
  • BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Erwägungen; Auslegung einer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 4-IV-05
    Die Garantie des Art. 78 Abs. 1 S. 2 SächsVerf wird daher auch durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. bereits BVerfGE 29, 45 [49], std. Rspr. jüngst BVerfG NJW 2004, 1790 f.).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 4-IV-05
    Die Garantie des Art. 78 Abs. 1 S. 2 SächsVerf wird daher auch durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. bereits BVerfGE 29, 45 [49], std. Rspr. jüngst BVerfG NJW 2004, 1790 f.).
  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06
    beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 4-IV-05).
  • OLG Köln, 29.06.2015 - 8 AR 39/15

    Bindungswirkung einer auf einer Gerichtsstandsvereinbarung beruhenden Verweisung

    Demgegenüber ist eine entsprechende Anwendung auf andere Personen auch dann nicht möglich, wenn sie vergleichbar geschäftserfahren sind wie der in der Norm genannte Personenkreis (OLG Bamberg, Urteil vom 17. Februar 1998 - 7 U 30/97, zitiert juris Rn. 42; OLG Hamburg, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 13 AR 37/07, OLGR Hamburg 2008, 340, zitiert juris Rn. 15; VGH Sachsen, Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 4-IV-05, zitiert juris Rn. 11; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Auf., § 38 Rn. 11; MünchKomm-ZPO/Patzina, 4. Aufl., § 38 Rn. 17; Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 12. Aufl., § 38 Rn. 10; BeckOK-ZPO/Toussaint, Stand: 1. März 2015, § 38 Rn. 24; jeweils mwN).
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06
    verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 4-IV-05).
  • OLG Dresden, 14.03.2011 - 3 AR 15/11

    Hinsichtlich der Leasingratenzahlung ist der Wohnsitz des Schuldners bei

    Anderweitiges ergibt sich auch nicht aus der vertraglich geregelten Gerichtsstandsklausel (Bl. 9 dA), da der Beklagte vorliegend nicht Kaufmann und - zumindest - wegen § 305c Abs. 2 BGB auch nicht als solcher zu behandeln ist, was zugleich erklärt, dass die Parteien diese Klausel nie erwähnten (vgl. zum Ganzen VerfGH SN, Beschluss vom 20.04.2006 - Az.: 4-IV-05 - zitiert nach [...]; OLGR Hamburg 2008, 340).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2020 - 1 AR 21/20

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Rechtsstreit zwischen einem

    Eine entsprechende Anwendung auf andere Personen - die vom Amtsgericht Schwedt/Oder auch nicht in Erwägung gezogen wird - ist auch dann nicht möglich, wenn diese vergleichbar geschäftserfahren sind wie der in der Norm genannte Personenkreis (OLG Köln, NJW-RR 2015, 1533; OLG Bamberg, Urteil vom 17. Februar 1998 - 7 U 30/97, zitiert juris Rn. 42; OLG Hamburg, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 13 AR 37/07; OLGR Hamburg 2008, 340, zitiert juris Rn. 15; VGH Sachsen, Beschluss vom 20. April 2006 -Vf. 4-IV-05, zitiert juris Rn. 11;Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Auf., § 38 Rn. 11; MünchKomm-ZPO/Patzina, 4. Aufl., § 38 Rn. 17; Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 12. Aufl., § 38 Rn. 10; BeckOK-ZPO/Toussaint, Stand: 1. März 2015, § 38 Rn. 24; jeweils mwN).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 61-IV-05
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. für den Grundsatz des gesetzlichen Richters auch BVerfGE 29, 45 [49], std. Rspr., jüngst BVerfG NJW 2004, 1790 f. sowie SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2006 - Vf. 4-IV-05).
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