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   VerfGH Sachsen, 20.04.2020 - 18-IV-20 (HS), 19-IV-20 (e.A.)   

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VerfGH Sachsen, 20.04.2020 - 18-IV-20 (HS), 19-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,8505)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20.04.2020 - 18-IV-20 (HS), 19-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,8505)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20. April 2020 - 18-IV-20 (HS), 19-IV-20 (e.A.) (https://dejure.org/2020,8505)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 126-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2020 - 18-IV-20
    a) Hinsichtlich der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) hat der Beschwerdeführer von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts gemäß § 356a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. zur Anhörungsrüge als Teil des Rechtsweges: SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 13-IV-09; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 126-IV-09; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09; st. Rspr.).

    Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 15-IV-09 (HS)/16-IV-19 (e.A.); Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 126-IV-09; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2020 - 18-IV-20
    c) Soweit der Beschwerdeführer einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör rügt, weil die zu seiner Entlastung benannten Beweismittel von den Fachgerichten ignoriert worden seien, legt er weder deren Entscheidungserheblichkeit (hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15 m. w. N.) noch dar, inwiefern deren Nichtberücksichtigung im Prozessrecht keine Stütze mehr gefunden haben soll (hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016, a.a.O.; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 80-IV06; Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 1-IV-02).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2020 - 18-IV-20
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 20-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 90-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2020 - 18-IV-20
    c) Soweit der Beschwerdeführer einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör rügt, weil die zu seiner Entlastung benannten Beweismittel von den Fachgerichten ignoriert worden seien, legt er weder deren Entscheidungserheblichkeit (hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15 m. w. N.) noch dar, inwiefern deren Nichtberücksichtigung im Prozessrecht keine Stütze mehr gefunden haben soll (hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016, a.a.O.; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 80-IV06; Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 1-IV-02).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 20-IV-18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2020 - 18-IV-20
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 20-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2020 - 18-IV-20
    c) Soweit der Beschwerdeführer einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör rügt, weil die zu seiner Entlastung benannten Beweismittel von den Fachgerichten ignoriert worden seien, legt er weder deren Entscheidungserheblichkeit (hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15 m. w. N.) noch dar, inwiefern deren Nichtberücksichtigung im Prozessrecht keine Stütze mehr gefunden haben soll (hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016, a.a.O.; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 80-IV06; Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 1-IV-02).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 99-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2020 - 18-IV-20
    a) Hinsichtlich der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) hat der Beschwerdeführer von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts gemäß § 356a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. zur Anhörungsrüge als Teil des Rechtsweges: SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 13-IV-09; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 126-IV-09; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 99-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 15-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2020 - 18-IV-20
    Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 15-IV-09 (HS)/16-IV-19 (e.A.); Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 126-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 116-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2020 - 18-IV-20
    Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (siehe auch SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 2-IV-16; Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 116-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 15-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2020 - 18-IV-20
    Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 15-IV-09 (HS)/16-IV-19 (e.A.); Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 126-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 2-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 23-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 13-IV-09

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 55-IV-20
    Zum anderen hat der Beschwerdeführer, obwohl er eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) geltend macht, eine Anhörungsrüge nicht erhoben (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2020 - Vf. 18-IV-20 [HS]/19-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).
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