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   VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 8-IV-19   

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https://dejure.org/2019,7254
VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 8-IV-19 (https://dejure.org/2019,7254)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21.03.2019 - 8-IV-19 (https://dejure.org/2019,7254)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21. März 2019 - 8-IV-19 (https://dejure.org/2019,7254)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 8-IV-19
    Die Behandlung des Menschen durch die öffentliche Hand muss, wenn sie die Menschenwürde berühren soll, Ausdruck der Verachtung des Wertes, der dem Menschen kraft seines Personseins zukommt, also in diesem Sinne eine "verächtliche Behandlung" sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2002, Vf. 50-IV-02 [HS]/51-IV-02 [e.A.]; vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1970, BVerfGE 30, 1 [25f.]).
  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 8-IV-19
    Er berücksichtigt insbesondere nicht hinreichend, dass bei der Beurteilung der Besorgnis der Befangenheit i.S.d. § 24 Abs. 2 StPO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht der subjektive Eindruck des Ablehnenden, sondern der Standpunkt eines "vernünftigen Angeklagten" maßgeblich ist (so schon BGH, Urteil vom 9. Februar 1951, BGHSt 1, 34 [37]; vgl. auch Schmitt in: MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 24 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68

    Zurechnungsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit (Schizophrenie) - Anordnung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 8-IV-19
    Er setzt sich nicht mit der Rechtsprechung auseinander, wonach in Bezug auf die notwendige "verständige Würdigung des Sachverhalts" diejenigen Vorstellungen maßgebend sind, "die sich ein geistig gesunder, bei voller Vernunft befindlicher Prozessbeteiligter bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann" (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 1968 - 4 StR 339/68 - juris Rn. 15; OLG Bamberg, Beschluss vom 10. Oktober 2005, NJW 2006, 2341 [2342]; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2016, NStZ-RR 2016, 319).
  • OLG Bamberg, 10.10.2005 - 2 Ss OWi 269/05

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 8-IV-19
    Er setzt sich nicht mit der Rechtsprechung auseinander, wonach in Bezug auf die notwendige "verständige Würdigung des Sachverhalts" diejenigen Vorstellungen maßgebend sind, "die sich ein geistig gesunder, bei voller Vernunft befindlicher Prozessbeteiligter bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann" (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 1968 - 4 StR 339/68 - juris Rn. 15; OLG Bamberg, Beschluss vom 10. Oktober 2005, NJW 2006, 2341 [2342]; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2016, NStZ-RR 2016, 319).
  • VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 8-IV-19
    Die Behandlung des Menschen durch die öffentliche Hand muss, wenn sie die Menschenwürde berühren soll, Ausdruck der Verachtung des Wertes, der dem Menschen kraft seines Personseins zukommt, also in diesem Sinne eine "verächtliche Behandlung" sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2002, Vf. 50-IV-02 [HS]/51-IV-02 [e.A.]; vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1970, BVerfGE 30, 1 [25f.]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 8-IV-19
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • OLG Hamm, 31.05.2016 - 1 Ws 209/16

    Strafvollstreckungsverfahren; Befangenheit; Privatsachverständiger; Beteiligte im

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 8-IV-19
    Er setzt sich nicht mit der Rechtsprechung auseinander, wonach in Bezug auf die notwendige "verständige Würdigung des Sachverhalts" diejenigen Vorstellungen maßgebend sind, "die sich ein geistig gesunder, bei voller Vernunft befindlicher Prozessbeteiligter bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann" (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 1968 - 4 StR 339/68 - juris Rn. 15; OLG Bamberg, Beschluss vom 10. Oktober 2005, NJW 2006, 2341 [2342]; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2016, NStZ-RR 2016, 319).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 109-IV-23
    Die Behandlung des Menschen durch die öffentliche Hand muss, wenn sie die Menschenwürde berühren soll, Ausdruck der Verachtung des Wertes, der jedem Menschen kraft seines Personseins zukommt, in diesem Sinne also eine "verächtliche Behandlung" sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 8-IV-19; Beschluss vom 24. Oktober 2002 - Vf. 50-IV-02 [HS]/51-IV-02 [e.A.]; vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1970, BVerfGE 30, 1 [25 f.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 27-IV-19

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Begründung der

    Das Verfahren steht in Zusammenhang mit dem Verfahren 8-IV-19, in welchem der Verfassungsgerichtshof durch Beschluss vom 21. März 2019 entschieden hat.

    Beschwerdeführer nimmt ausdrücklich Bezug auf seinen Vortrag sowie den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 21. März 2019 im Verfahren 8-IV-19 und führt ergänzend an, in den vorliegend angegriffenen Beschlüssen werde nicht Bezug genommen auf irgendeine Rechtsprechung, so dass die jeweilige Begründung als vom Landgericht formuliert angenommen werden müsse.

    Voraussetzung eines Verstoßes gegen Art. 14 SächsVerf ist, dass in der Behandlung im konkreten Fall eine willkürliche Missachtung der Würde des Menschen liegt (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 23. März 2019 - Vf. 8-IV-19 m.w.N.).

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