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   VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21   

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VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21 (https://dejure.org/2022,30553)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21.10.2022 - 92-I-21 (https://dejure.org/2022,30553)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21. Oktober 2022 - 92-I-21 (https://dejure.org/2022,30553)
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Volltextveröffentlichung

  • VerfGH Sachsen

    Erfolgloser Antrag der AfD im Organstreitverfahren zum 1. Untersuchungsausschuss des 7. Sächsischen Landtages

 
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  • VerfGH Sachsen, 20.04.2007 - 18-I-07

    Organstreit auf Antrag von fünf Abgeordneten der Linksfraktion.PDS wegen der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21
    Gemessen an den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Vf. 99-I-08 und Vf. 18-I-07 (HS)/Vf. 19-I-07 (e.A.) verletze der angegriffene Beschluss die Minderheitenrechte der Antragsteller.

    Dieses Minderheitsrecht dient im Kern der Gewährleistung effektiver parlamentarischer Kontrolle (SächsVerfGH, Urteil vom 20. April 2007 - Vf. 18-I-07 [HS]/Vf. 19-I-07 [e.A.]) und ergänzt die in Art. 54 Abs. 1 SächsVerf verankerten Rechte.

    Beweisanträgen der qualifizierten Minderheit im Sinne von Art. 54 Abs. 3 SächsVerf ist grundsätzlich Folge zu leisten; ein beantragter Beweisbeschluss muss erlassen werden, wenn er sich im Rahmen des festgelegten Untersuchungsauftrags hält und das Antragsrecht nicht sachwidrig oder missbräuchlich ausgeübt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 176-I-20 [HS]; Urteil vom 20. April 2007 - Vf. 18-I-07 [HS]/Vf. 19-I-07 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 8. April 2002, BVerfGE 105, 197 [225]).

    Daran vermag auch der Verweis der Antragsteller auf die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes vom 24. April 2007 - Vf. 18-I-07 (HS)/Vf. 19-I-07 (e.A.) - und vom 21. November 2008 - Vf. 99-I-08 - nichts zu ändern.

  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07

    Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21
    In rechtlicher Hinsicht werde auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07 - hingewiesen.

    Ein Beweisantrag setzt voraus, dass die Beweismittel und die Beweistatsachen in einer für die Vollziehbarkeit des Beschlusses hinreichend bestimmten Weise angegeben werden; das Beweisziel muss erkennbar, die jeweiligen Beweismittel müssen abgrenzbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009, BVerfGE 124, 78 [115 f.]).

    Die einzelne Beweiserhebung eines Untersuchungsausschusses muss daher nicht auf bestimmte Tatsachen bezogen sein, sondern kann darauf abzielen, zunächst "Licht ins Dunkel" eines Untersuchungskomplexes zu bringen, um auf diese Weise die Aufklärung von politischen Verantwortlichkeiten zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009, BVerfGE 124, 78; vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 14. Juli 2020 - 6/20 - juris Rn. 134; BbgVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 95/02 -, LKV 2004, S. 177 [178]).

    Die Grenze zulässiger Ausforschung ist erst dort erreicht, wo Beweisanträge ohne jegliche tatsächliche Grundlage "völlig ins Blaue hinein" gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009, BVerfGE 124, 78 [116]; Brocker in: Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, 2. Aufl., § 16 Rn. 3).

  • BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01

    Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21
    Beweisanträgen der qualifizierten Minderheit im Sinne von Art. 54 Abs. 3 SächsVerf ist grundsätzlich Folge zu leisten; ein beantragter Beweisbeschluss muss erlassen werden, wenn er sich im Rahmen des festgelegten Untersuchungsauftrags hält und das Antragsrecht nicht sachwidrig oder missbräuchlich ausgeübt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 176-I-20 [HS]; Urteil vom 20. April 2007 - Vf. 18-I-07 [HS]/Vf. 19-I-07 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 8. April 2002, BVerfGE 105, 197 [225]).

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die beantragte Beweiserhebung außerhalb des Untersuchungsauftrags liegt oder rechtswidrig ist, ferner wenn sie lediglich der Verzögerung dient oder offensichtlich missbräuchlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2016, BVerfGE 143, 101 [144]; BVerfG, Urteil vom 8. April 2002, BVerfGE 105, 197 [225]).

    Daran kann es fehlen, wenn die Begründung der Ablehnung den Beleg der Sachwidrigkeit der abgelehnten Beweisanträge nicht erkennen lässt oder wenn eine Auslegung des Untersuchungsauftrags mit juristischen Auslegungsmethoden nicht mehr nachvollziehbar ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. April 2002, BVerfGE 105, 197 [225f.]).

  • VerfGH Sachsen, 30.01.2009 - 99-I-08

    Verletzung von Minderheitenrechten im 2. Untersuchungsausschuss des 4.

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21
    Gemessen an den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Vf. 99-I-08 und Vf. 18-I-07 (HS)/Vf. 19-I-07 (e.A.) verletze der angegriffene Beschluss die Minderheitenrechte der Antragsteller.

    Daran vermag auch der Verweis der Antragsteller auf die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes vom 24. April 2007 - Vf. 18-I-07 (HS)/Vf. 19-I-07 (e.A.) - und vom 21. November 2008 - Vf. 99-I-08 - nichts zu ändern.

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 176-I-20

    Organstreitverfahren betreffend die Verletzung von Minderheitsrechten im 1.

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21
    Beweisanträgen der qualifizierten Minderheit im Sinne von Art. 54 Abs. 3 SächsVerf ist grundsätzlich Folge zu leisten; ein beantragter Beweisbeschluss muss erlassen werden, wenn er sich im Rahmen des festgelegten Untersuchungsauftrags hält und das Antragsrecht nicht sachwidrig oder missbräuchlich ausgeübt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 176-I-20 [HS]; Urteil vom 20. April 2007 - Vf. 18-I-07 [HS]/Vf. 19-I-07 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 8. April 2002, BVerfGE 105, 197 [225]).
  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 95/02

    Ablehnung eines Beweisantrags der qualifizierten Minderheit eines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21
    Die einzelne Beweiserhebung eines Untersuchungsausschusses muss daher nicht auf bestimmte Tatsachen bezogen sein, sondern kann darauf abzielen, zunächst "Licht ins Dunkel" eines Untersuchungskomplexes zu bringen, um auf diese Weise die Aufklärung von politischen Verantwortlichkeiten zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009, BVerfGE 124, 78; vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 14. Juli 2020 - 6/20 - juris Rn. 134; BbgVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 95/02 -, LKV 2004, S. 177 [178]).
  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 84-I-07
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21
    Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 62-I-12; Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 84-I-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 130-I-08; Urteil vom 3. Dezember 2010 - Vf. 77-I-10; Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 62-I-12

    Unzulässiger Antrag gegen Anordnung des Landtagspräsidenten, die Kantine des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21
    Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 62-I-12; Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 84-I-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 130-I-08; Urteil vom 3. Dezember 2010 - Vf. 77-I-10; Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 130-I-08

    Organstreitverfahren; Zustimmung des Landtagspräsidenten zur Durchsuchung eines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21
    Die Möglichkeit einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung eigener verfassungsmäßiger Rechte muss sich dabei nachvollziehbar aus dem Vorbringen des Antragstellers ergeben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 62-I-12; Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 84-I-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 130-I-08; Urteil vom 3. Dezember 2010 - Vf. 77-I-10; Beschluss vom 2. November 2006 - Vf. 72-I-06).
  • OLG Dresden, 27.01.2021 - U 6/20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21
    Die einzelne Beweiserhebung eines Untersuchungsausschusses muss daher nicht auf bestimmte Tatsachen bezogen sein, sondern kann darauf abzielen, zunächst "Licht ins Dunkel" eines Untersuchungskomplexes zu bringen, um auf diese Weise die Aufklärung von politischen Verantwortlichkeiten zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009, BVerfGE 124, 78; vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 14. Juli 2020 - 6/20 - juris Rn. 134; BbgVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 95/02 -, LKV 2004, S. 177 [178]).
  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15

    Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des

  • VerfGH Sachsen, 02.11.2006 - 72-I-06

    Beschluss im Organstreitverfahren wegen eines Landtagsbeschlusses, der das

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 77-I-10

    Ausschluss des Antragstellers von 10 Plenarsitzungen verletzt den Antragsteller

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

  • BVerfG, 02.03.2021 - 2 BvE 4/16

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und

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