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   VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06   

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https://dejure.org/2007,3706
VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06 (https://dejure.org/2007,3706)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22.02.2007 - 65-IV-06 (https://dejure.org/2007,3706)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 65-IV-06 (https://dejure.org/2007,3706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des § 546a BGB als der Gewährleistung rechtlichen Gehörs unterfallender Aspekt; Bestehen eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung bis zur tatsächlichen Rückgabe der Mietsache und bis zum Ende der laufenden Mietzinsberechnungsperiode; Gehörsverletzung durch eine ...

  • VerfGH Sachsen
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Kerpen, 08.11.2005 - 22 C 166/05

    Zulässigkeit von Rechtsschutzversicherungsklauseln zum Ausschluss des Schutzes

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06
    Die Frage, ob Nutzungsentschädigung bis zur tatsächlichen Rückgabe der Mietsache oder in besonderen Fällen auch bis zum Ende der laufenden Mietzinsberechnungsperiode geschuldet ist, wird unterschiedlich beurteilt (vgl. hierzu die Nachweise bei BGH, NZM 2006, 37 [37]).

    Auch unter Berücksichtigung der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, NZM 2006, 37 [37]) hatte sich eine ständige Spruchpraxis noch nicht herausgebildet.

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06
    Dieser Aspekt unterfällt indes nicht der Gewährleistung rechtlichen Gehörs, sondern betrifft die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung (vgl. BVerfGE 64, 1 [12]).
  • VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 36-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem für die jeweilige gerichtliche Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern, und verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und, soweit sie entscheidungserheblich sind, zu berücksichtigen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 36-IV-06).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen die Verfahrensbeteiligten regelmäßig alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 [145]; BVerfGE 98, 218 [263]).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen die Verfahrensbeteiligten regelmäßig alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 [145]; BVerfGE 98, 218 [263]).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 75-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 75-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - Vf. 65-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06

    Kanzleidurchsuchung wegen des Verdachts der bewusst falschen Abrechnung

    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - Vf. 65-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 76-IV-09

    Verfassungsbeschwerde wegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör,

    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - Vf. 65-IV-06; st. Rspr.).
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