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   VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 163-IV-17   

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VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 163-IV-17 (https://dejure.org/2018,17696)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22.06.2018 - 163-IV-17 (https://dejure.org/2018,17696)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22. Juni 2018 - 163-IV-17 (https://dejure.org/2018,17696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit; Begründungsanforderungen einer Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Darlegens der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 107-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 163-IV-17
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 107-IV-17).

    Der Beschwerdeführer hat auch keine besonderen Umstände dafür vorgetragen, dass das Oberlandesgericht das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen und so gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verstoßen haben könnte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 110-IV-15; Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 107-IV-17, st. Rspr.).

  • VG Karlsruhe, 19.06.2015 - 1 K 499/15

    Konkurrentenstreit um Richterstelle am BGH

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 163-IV-17
    Vor dem Verwaltungsgericht Leipzig klagte der Beschwerdeführer gegen einen Gebührenbescheid des M. (1 K 499/15).

    Dieser wurde durch die 1. Kammer unter Mitwirkung der abgelehnten Richter mit Beschluss vom 4. Januar 2016 ebenso als unzulässig verworfen wie ein weiterer Befangenheitsantrag vom 10. Februar 2017 mit Beschluss vom 13. Februar 2017 (jeweils 1 K 499/15).

  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 31-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 163-IV-17
    Er trägt insofern keine eigenständige Beschwer vor, sondern stellt nur auf die Perpetuierung eines bereits vorangegangenen vermeintlichen Gehörsverstoßes ab (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juli 2017 - Vf. 31-IV-17; Beschluss vom 27. April 2017).
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 163-IV-17
    Der Beschwerdeführer hat auch keine besonderen Umstände dafür vorgetragen, dass das Oberlandesgericht das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen und so gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verstoßen haben könnte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 110-IV-15; Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 107-IV-17, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 106-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 163-IV-17
    Damit hat der Beschwerdeführer auch nicht darlegen können, dass die Ablehnung seines Befangenheitsantrages möglicherweise das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verletzten könnte (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 83-IV-10 [e.A.]/Vf. 84-IV-10 [HS]; Beschluss vom 08. Dezember 2011 - Vf. 106-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 163-IV-17
    Damit hat der Beschwerdeführer auch nicht darlegen können, dass die Ablehnung seines Befangenheitsantrages möglicherweise das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verletzten könnte (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 83-IV-10 [e.A.]/Vf. 84-IV-10 [HS]; Beschluss vom 08. Dezember 2011 - Vf. 106-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 172-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 163-IV-17
    Daher ist weder eine förmliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hierüber noch eine Einholung dienstlicher Stellungnahmen der Abgelehnten (§ 11 Abs. 2 Satz 2 SächsVerfGHG) erforderlich; diese sind bei der Entscheidung auch nicht gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG ausgeschlossen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 172-IV-08; Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53-IV-13).
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 89-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 163-IV-17
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. November 2016 - Vf. 89-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 53-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 163-IV-17
    Daher ist weder eine förmliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hierüber noch eine Einholung dienstlicher Stellungnahmen der Abgelehnten (§ 11 Abs. 2 Satz 2 SächsVerfGHG) erforderlich; diese sind bei der Entscheidung auch nicht gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG ausgeschlossen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 172-IV-08; Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 53-IV-13).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 163-IV-17
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 107-IV-17).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 51-IV-21
    Damit kann aber nicht dargelegt werden, dass die Zurückweisung seines Ablehnungsgesuchs möglicherweise das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzten könnte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 163-IV-17; Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 83-IV-10 [e.A.]/Vf. 84-IV-10 [HS]; Beschluss vom 08. Dezember 2011 - Vf. 106-IV-11).
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