Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17704
VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18 (https://dejure.org/2018,17704)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22.06.2018 - 24-IV-18 (https://dejure.org/2018,17704)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22. Juni 2018 - 24-IV-18 (https://dejure.org/2018,17704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,17704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründen einer Verfassungsbeschwerde i.R.d. Frist durch Darlegen der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte eines Wohnungseigentümers (hier: Unterlassung und Unterbindung der Zweckentfremdung von Büroräumen zur Wohnnutzung)

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18
    Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies auch gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf), wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14 [zu Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf]; st. Rspr.).

    Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14).

  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18
    Da die Beschwerdeführerin vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen lassen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017, a.a.O.; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrages eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 160-IV-16; Beschluss vom 15. Juni 2017 - Vf. 36-IV-17).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 28-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18
    Hiergegen kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 93-IV-12; Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/Vf. 107-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16; st. Rspr.).
  • KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung in einem gerichtlichen Verfahren in einer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18
    Nach der herrschenden fachrechtlichen Rechtsprechung kann das Beschwerdegericht aber die Ermessensentscheidung der Vorinstanz durch seine eigene ersetzen, soweit die für die Ermessensentscheidung maßgeblichen Tatsachen unberücksichtigt geblieben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - XII ZB 165/06 - juris Rn. 15; KG, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrages eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 160-IV-16; Beschluss vom 15. Juni 2017 - Vf. 36-IV-17).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 81-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18
    Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies auch gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf), wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14 [zu Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18
    Hiergegen kann mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs jedoch nicht vorgegangen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 93-IV-12; Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/Vf. 107-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 28-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14

    Nebenkosten des Sachverständigen

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06

    Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 36-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 96-IV-19
    Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies auch gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf), wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 24-IV-18; st. Rspr.).

    Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 24-IV-18; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14).

  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 138-IV-21

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine Abschleppmaßnahme; Verwerfung des

    Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Entscheidungsgründe den Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 24-IV-18; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14 m.w.N.).

    Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 96-IV-19; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 24-IV-18; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht