Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18059
VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18 (https://dejure.org/2018,18059)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22.06.2018 - 43-IV-18 (https://dejure.org/2018,18059)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22. Juni 2018 - 43-IV-18 (https://dejure.org/2018,18059)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,18059) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegen der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte i.R.d. Frist bei Fehleinweisung in die Maßregel der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt mit nachträglicher Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
    d) Bei der Rüge, die angefochtenen Beschlüsse hätten das Wiederaufnahmeverfahren ineffektiv gemacht und damit das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, hat der Beschwerdeführer nicht aufgezeigt, weshalb Land- und Oberlandesgericht von den Grundsätzen des Wiederaufnahmeverfahrens im Sinne einer wesentlichen Verschlechterung der Chancen des Verurteilten auf Erlangung eines gerechten Richterspruchs abgewichen wären und so das Ziel verfehlt haben könnten, den Konflikt zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit angemessen zu lösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerfGE 53, 115 [127 f.] und auf NJW 1993, S. 2735 f. [BVerfG 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91] sowie NJW 1995, S. 2024 [BVerfG 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93] ).
  • BGH, 21.11.2008 - 2 StR 437/08

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
    Es entspricht herrschender fachrechtlicher Auffassung, dass die Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auch dann auszusprechen ist, wenn die Unterbringung von Anfang an fehlerhaft war, insbesondere weil sie auf einem fehlerhaften Gutachten beruhte, und dass hieran eine nachträgliche Sicherungsverwahrung anknüpfen kann (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. November 2008 - 2 StR 437/08 - juris; Ullenbruch/Drenkhahn in: MüKo StGB, 3. Aufl., § 66b Rn. 45; Ziegler in: BeckOK StGB, Stand: 1. Februar 2018, § 67d Rn. 13; Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 67d Rn. 24; Kilian in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, StGB, 2. Aufl., § 67d Rn. 27a).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
    d) Bei der Rüge, die angefochtenen Beschlüsse hätten das Wiederaufnahmeverfahren ineffektiv gemacht und damit das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, hat der Beschwerdeführer nicht aufgezeigt, weshalb Land- und Oberlandesgericht von den Grundsätzen des Wiederaufnahmeverfahrens im Sinne einer wesentlichen Verschlechterung der Chancen des Verurteilten auf Erlangung eines gerechten Richterspruchs abgewichen wären und so das Ziel verfehlt haben könnten, den Konflikt zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit angemessen zu lösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerfGE 53, 115 [127 f.] und auf NJW 1993, S. 2735 f. [BVerfG 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91] sowie NJW 1995, S. 2024 [BVerfG 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93] ).
  • VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 27-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14

    Wiederaufnahme eines Strafbefehlsverfahrens wegen vorsätzlichen Fahrens ohne

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
    d) Bei der Rüge, die angefochtenen Beschlüsse hätten das Wiederaufnahmeverfahren ineffektiv gemacht und damit das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, hat der Beschwerdeführer nicht aufgezeigt, weshalb Land- und Oberlandesgericht von den Grundsätzen des Wiederaufnahmeverfahrens im Sinne einer wesentlichen Verschlechterung der Chancen des Verurteilten auf Erlangung eines gerechten Richterspruchs abgewichen wären und so das Ziel verfehlt haben könnten, den Konflikt zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit angemessen zu lösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerfGE 53, 115 [127 f.] und auf NJW 1993, S. 2735 f. [BVerfG 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91] sowie NJW 1995, S. 2024 [BVerfG 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93] ).
  • BVerfG, 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
    d) Bei der Rüge, die angefochtenen Beschlüsse hätten das Wiederaufnahmeverfahren ineffektiv gemacht und damit das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, hat der Beschwerdeführer nicht aufgezeigt, weshalb Land- und Oberlandesgericht von den Grundsätzen des Wiederaufnahmeverfahrens im Sinne einer wesentlichen Verschlechterung der Chancen des Verurteilten auf Erlangung eines gerechten Richterspruchs abgewichen wären und so das Ziel verfehlt haben könnten, den Konflikt zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit angemessen zu lösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerfGE 53, 115 [127 f.] und auf NJW 1993, S. 2735 f. [BVerfG 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91] sowie NJW 1995, S. 2024 [BVerfG 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93] ).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidungen angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen lassen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine zusätzliche Überprüfung der Entscheidungen über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017, a.a.O.; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 107-IV-17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht