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   VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18   

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VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18 (https://dejure.org/2018,17699)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22.06.2018 - 51-IV-18 (https://dejure.org/2018,17699)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22. Juni 2018 - 51-IV-18 (https://dejure.org/2018,17699)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rehabilitierungsanspruch wegen einer Unterbringung zur Heimerziehung in einem Spezialkinderheim und in einem Jugendwerkhof der DDR; Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18
    Vielmehr umfasst dieses Grundrecht auch die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, der die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Verfahrensgegenstandes ermöglichen muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 - juris Rn. 18; Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 29).

    Nichts anderes gilt für den Fall, dass ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsfeststellung unvertretbar eng auslegt oder faktisch entsprechend verfährt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2004, a.a.O.; Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [308]; Beschluss vom 24. Juni 2003, BVerfGE 108, 129 [137 f.]).

  • VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 116-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18
    Sie setzt sich insbesondere nicht mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung auseinander, wonach der Anspruch auf rechtliches Gehör auch in einem schriftlichen Verfahren verwirklicht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 116-IV-17; BVerfG, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 BvR 308/05 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17

    Gerichtliche Sachaufklärungspflicht bei Hinweisen auf Foltergefahr in

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18
    Vielmehr umfasst dieses Grundrecht auch die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, der die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Verfahrensgegenstandes ermöglichen muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 - juris Rn. 18; Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 29).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 165-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist jedoch verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 110-IV-15, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 165-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 165-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18
    Nichts anderes gilt für den Fall, dass ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsfeststellung unvertretbar eng auslegt oder faktisch entsprechend verfährt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2004, a.a.O.; Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [308]; Beschluss vom 24. Juni 2003, BVerfGE 108, 129 [137 f.]).
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 308/05

    Revisionszurückweisung gem § 552a S 1 ZPO mit Grundrechten der betroffenen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18
    Sie setzt sich insbesondere nicht mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung auseinander, wonach der Anspruch auf rechtliches Gehör auch in einem schriftlichen Verfahren verwirklicht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 116-IV-17; BVerfG, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 BvR 308/05 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; BerlVerfGH, Beschluss vom 16. November 1995 - 48/94 - juris; BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 - juris Rn. 22, 23).
  • VerfGH Sachsen, 22.03.2007 - 94-IV-06

    Zulässigkeit einer auf die Verletzung der Art. 36 und 77 der sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18
    aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. März 2007 - Vf. 94-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10

    Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 49-IV-11
  • BGH, 10.03.1999 - 2 ARs 92/99

    Zuständigkeit bei Nachholung des rechtlichen Gehörs

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

  • OLG Naumburg, 26.10.2017 - 2 Ws (Reh) 36/17

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rehabilitierungsfähigkeit der Zwangseinweisung

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

  • OLG Brandenburg, 22.03.2018 - 2 Ws (Reha) 11/17

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Wiederaufnahme des Verfahrens bei

  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

    Gewährleistet wird ein auch wirkungsvoller Rechtsschutz, der die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Verfahrensgegenstandes ermöglichen muss (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 51-IV-18 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 - juris Rn. 18).
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 64-IV-18

    Strafvollzug - und der Justizgewährungsanspruch

    Darüber hinaus umfasst das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf in seiner Ausprägung als allgemeiner Justizgewährungsanspruch auch die Gewährleistung eines wirkungsvollen und lückenlosen Rechtsschutzes, der die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Verfahrensgegenstandes ermöglichen muss (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 51-IV-18 m.w.N.).

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung derjenigen Fragen, die ihnen vorgelegt worden sind, nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 51-IV-18 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 6-IV-20
    a) Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 64-IV-18; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 51-IV-18).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

    22. Juni 2018 - Vf. 51-IV-18 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom.
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 65-IV-18
    Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 51-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 78-IV-18
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 51-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Darüber hinaus umfasst das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf in seiner Ausprägung als allgemeiner Justizgewährungsanspruch auch die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, der die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Verfahrensgegenstandes ermöglichen muss (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 51-IV-18 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 - juris Rn. 18; Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 29).
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 31-IV-19

    Rehabilitierungsansprüche wegen einer Unterbringung in verschiedenen

    Vielmehr umfasst dieses Grundrecht auch die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, der die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Verfahrensgegenstandes ermöglichen muss (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 51-IV-18 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 116-IV-18

    Verfassungsmäßige Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen wiederholter Zwischenrufe

    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 51-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 92-IV-18
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 51-IV-18; st. Rspr.).
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