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   VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 117-IV-19   

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https://dejure.org/2020,1084
VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 117-IV-19 (https://dejure.org/2020,1084)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.01.2020 - 117-IV-19 (https://dejure.org/2020,1084)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 117-IV-19 (https://dejure.org/2020,1084)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 117-IV-19
    Der durch Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 110-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 117-IV-19
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - Vf. 75-IV18; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09

    Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 117-IV-19
    Seine Ausführungen betreffen insoweit die Anwendung materiellen Rechts und keinen Aspekt rechtlichen Gehörs (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 45-IV-09; Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 4-IV-18).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 117-IV-19
    genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 117-IV-19
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche Selbstkorrektur fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 84-IV-18 [HS]/Vf. 85-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 84-IV-18

    Fürunwirksamerklären eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 117-IV-19
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche Selbstkorrektur fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 84-IV-18 [HS]/Vf. 85-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 4-IV-18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 117-IV-19
    Seine Ausführungen betreffen insoweit die Anwendung materiellen Rechts und keinen Aspekt rechtlichen Gehörs (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 45-IV-09; Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 4-IV-18).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 57-IV-22

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde (hier: Anrechnung einer

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG genügt (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 117-IV-19).
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