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VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 130-IV-19 (HS) |
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- VerfGH Sachsen, 19.12.2019 - 131-IV-19
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 130-IV-19
Den Antrag des Beschwerdeführers, den Hauptverhandlungstermin vom 20. Dezember 2019 im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung aufzuheben, hat der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 19. Dezember 2019 - Vf. 131-IV-19 (e.A.) - abgelehnt. - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 130-IV-19
Unabhängig davon, ob das Rechtsschutzbedürfnis für das vorliegende Verfahren fortbesteht, ist die Verfassungsbeschwerde jedenfalls bereits deshalb unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG genügt (vgl. hierzu SächsVerfGHG, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).