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   VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19   

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https://dejure.org/2020,1085
VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19 (https://dejure.org/2020,1085)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.01.2020 - 61-IV-19 (https://dejure.org/2020,1085)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 61-IV-19 (https://dejure.org/2020,1085)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (20)

  • LG Dresden, 06.05.2019 - 15 Qs 30/19

    Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren, zusätzliche Verfahrensgebühr,

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
    Mit seiner am 11. Juni 2019 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Landgerichts Dresden vom 6. Mai 2019 (15 Qs 30/19), dem Beschwerdeführer zugegangen am 8. Mai 2019.

    Mit dem angegriffenen Beschluss vom 6. Mai 2019 (15 Qs 30/19) verwarf das Landgericht Dresden die Beschwerde des Beschwerdeführers als unbegründet und hob den Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 5. April 2019 auf die Beschwerde der Bezirksrevisorin hin auf.

    Ausweislich der beigezogenen Akte des Ausgangsverfahrens entschied das Landgericht Dresden mit Beschluss vom 11. Juni 2019 (15 Qs 30/19), dass eine Abänderung des Beschlusses vom 6. Mai 2019 nicht veranlasst sei.

  • VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 90-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
    aa) Eine Verletzung des in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verbürgten Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10, st. Rspr.).

    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. August 2009 - 2 BvR 941/08 - juris Rn. 13).

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
    Denn die Gegenvorstellung ist als formloser, gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf nicht dem Rechtsweg im Sinne von § 27 Abs. 2 SächsVerfGHG zuzuordnen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 85-IV-08; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 22-IV-06; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003, BVerfGE 107, 395 [417]; Beschluss vom 25. November 2008, BVerfGE 122, 190 [202 ff.])).

    Die Gegenvorstellung gibt dem Fachgericht indes nicht nur die Möglichkeit zur Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung, sondern auch zur erneuten (besseren) Erklärung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008, BVerfGE 122, 190 [200 f.]; Hellmann in: Barczak, BVerfGG, § 90 Rn. 300).

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
    Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger stellt eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken dar, die das Grundrecht des betroffenen Rechtsanwalts auf freie Ausübung seines Berufes berührt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. November 1984, BVerfGE 68, 237 [253 f.]; Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 - juris Rn. 3; Beschluss vom 6. Oktober 2008 - 2 BvR 1173/08 - juris Rn. 8 zu Art. 12 Abs. 1 GG).

    Als staatlich erzwungene Maßnahme zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens ist eine solche Indienstnahme nur dann mit der Berufsfreiheit vereinbar, wenn dem Pflichtverteidiger für die von ihm geleistete Tätigkeit eine Vergütung zufließt, die dem Eintritt einer für ihn unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung vorbeugt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. November 1984, BVerfGE 68, 237 [255]; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2592/06 - juris Rn. 3; Beschluss vom 4. Mai 2009 - 1 BvR 2251/08 - juris Rn. 19 zu Art. 12 Abs. 1 GG).

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. August 2009 - 2 BvR 941/08 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. August 2009 - 2 BvR 941/08 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
    Denn die Gegenvorstellung ist als formloser, gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf nicht dem Rechtsweg im Sinne von § 27 Abs. 2 SächsVerfGHG zuzuordnen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 85-IV-08; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 22-IV-06; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003, BVerfGE 107, 395 [417]; Beschluss vom 25. November 2008, BVerfGE 122, 190 [202 ff.])).
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 22-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
    Denn die Gegenvorstellung ist als formloser, gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf nicht dem Rechtsweg im Sinne von § 27 Abs. 2 SächsVerfGHG zuzuordnen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 85-IV-08; Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 22-IV-06; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003, BVerfGE 107, 395 [417]; Beschluss vom 25. November 2008, BVerfGE 122, 190 [202 ff.])).
  • VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 27-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2018 - Vf. 59-IV-18; Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; st. Rspr.).
  • BVerfG, 06.10.2008 - 2 BvR 1173/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 12 Abs 1 S 1 durch die in § 97

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
    Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger stellt eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken dar, die das Grundrecht des betroffenen Rechtsanwalts auf freie Ausübung seines Berufes berührt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. November 1984, BVerfGE 68, 237 [253 f.]; Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 - juris Rn. 3; Beschluss vom 6. Oktober 2008 - 2 BvR 1173/08 - juris Rn. 8 zu Art. 12 Abs. 1 GG).
  • KG, 13.02.2006 - 3 Ws 463/05

    Strafverteidigerkosten im Revisionsverfahren: Verfahrensgebühr durch Erwiderung

  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 59-IV-18
  • BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08

    Verweigerung der Festsetzung und Auszahlung der Pflichtverteidigervergütung

  • OLG Bremen, 14.06.2011 - Ws 61/11

    Keine Erstattung von Auslagen und Gebühren im Revisionsverfahren, wenn

  • BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2592/06

    Verfassungsmäßigkeit eines Vorschusses auf eine zuzubilligende Pauschgebühr

  • OLG Köln, 03.07.2015 - 2 Ws 400/15

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei zurückgenommener Berufung der

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

  • KG, 19.05.2011 - 1 Ws 168/10

    Kostenerstattung; Verfahrensgebühr bei Berufungsrücknahme durch die

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 85-IV-08
  • VerfGH Sachsen, 20.11.2008 - 63-IV-08

    § 2 Abs. 2 Nr. 10 SächsNSG i.V.m. § 3 Nr. 3 SächsNSG verstoßen gegen Art. 28 Abs.

  • VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 60-IV-22
    Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2023 - Vf. 12-IV-22; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 89-IV-21 [HS]; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 113-IV-19
    a) Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).

    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.]; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10; Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64).

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
    (1) Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).

    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl.

  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 93-IV-21
    Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20

    Berichtigung eines Urteils wegen eines offenkundigen Fehlers i.R.e.

    1. Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).

    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.]; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10; Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64).

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen nichtgegebenen

    (1) Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, derer sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.]; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10; Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22

    Erfordernis einer substantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e.

    (1) Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 68-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 12-IV-22

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

    (1) Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 79-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
    aa) Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 23-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 89-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 58-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 9-IV-23

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen der fehlenden Begründung und des

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 120-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Nichterfüllens der

  • VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 79-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 11-IV-23
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 26-IV-21

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Hinreichende Darlegung der

  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 71-IV-22
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