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   VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 1-IV-23 (HS), 2-IV-23 (e.A.)   

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https://dejure.org/2023,3723
VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 1-IV-23 (HS), 2-IV-23 (e.A.) (https://dejure.org/2023,3723)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.02.2023 - 1-IV-23 (HS), 2-IV-23 (e.A.) (https://dejure.org/2023,3723)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2023 - 1-IV-23 (HS), 2-IV-23 (e.A.) (https://dejure.org/2023,3723)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 41-IV-21

    Erheben von Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze binnen eines Jahres seit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 1-IV-23
    3. Eine Vorabentscheidung entsprechend § 27 Abs. 2 Satz 2 SächsVerfGHG ist nicht veranlasst, weil die Verfassungsbeschwerde weder von allgemeiner Bedeutung ist noch dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde (vgl. zu den Maßstäben: SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 41-IV-21 [HS]).

    Die Verfassungsbeschwerde wirft nicht allein verfassungsrechtliche Fragen auf, die der Verfassungsgerichtshof auch ohne vorherige fachgerichtliche Aufbereitung der tatsächlichen und rechtlichen Entscheidungsgrundlagen - insbesondere im Hinblick auf Ausmaß und Effektivität der weiteren Erhebungsmethoden sowie der Erschließung der unbestimmten Rechtsbegriffe - beantworten könnte (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 41-IV-21 [HS]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2022 - 1 BvR 1296/21 - juris Rn. 15 ff.).

    Sowohl der Sachverhalt als auch die einfachrechtliche Rechtslage sind insofern zunächst durch die Fachgerichte aufzuarbeiten, um eine verfassungsrechtliche Entscheidung auf gesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage zu ermöglichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 41-IV-21 [HS] m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 123-IV-21

    Erschöpfung der Möglichkeiten fachgerichtlichen Rechtsschutzes vor Erhebung einer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 1-IV-23
    1. Gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG muss ein Beschwerdeführer vor der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle bestehenden Möglichkeiten nutzen, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 24-IV-22 [HS]/Vf. 25-IV-22 [e.A.]; Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 123-IV-21; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 180-IV-08; st. Rspr.).

    Hat er die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 24-IV-22 [HS]/Vf. 25-IV-22 [e.A.]; Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 123-IV-21; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 24-IV-22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verpflichtung des Freistaates

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 1-IV-23
    1. Gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG muss ein Beschwerdeführer vor der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle bestehenden Möglichkeiten nutzen, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 24-IV-22 [HS]/Vf. 25-IV-22 [e.A.]; Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 123-IV-21; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 180-IV-08; st. Rspr.).

    Hat er die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 24-IV-22 [HS]/Vf. 25-IV-22 [e.A.]; Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 123-IV-21; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 180-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 1-IV-23
    1. Gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG muss ein Beschwerdeführer vor der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle bestehenden Möglichkeiten nutzen, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 24-IV-22 [HS]/Vf. 25-IV-22 [e.A.]; Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 123-IV-21; Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 180-IV-08; st. Rspr.).
  • BVerfG, 21.01.2022 - 1 BvR 1296/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die automatisierte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 1-IV-23
    Die Verfassungsbeschwerde wirft nicht allein verfassungsrechtliche Fragen auf, die der Verfassungsgerichtshof auch ohne vorherige fachgerichtliche Aufbereitung der tatsächlichen und rechtlichen Entscheidungsgrundlagen - insbesondere im Hinblick auf Ausmaß und Effektivität der weiteren Erhebungsmethoden sowie der Erschließung der unbestimmten Rechtsbegriffe - beantworten könnte (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 41-IV-21 [HS]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2022 - 1 BvR 1296/21 - juris Rn. 15 ff.).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 80-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 1-IV-23
    Hat er die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 24-IV-22 [HS]/Vf. 25-IV-22 [e.A.]; Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 123-IV-21; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; st. Rspr.).
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