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   VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 116-IV-19   

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VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 116-IV-19 (https://dejure.org/2021,11997)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.04.2021 - 116-IV-19 (https://dejure.org/2021,11997)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. April 2021 - 116-IV-19 (https://dejure.org/2021,11997)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.05.2016 - 1 BvR 2871/13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Grundrechtsfähigkeit bzw. aufgrund

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 116-IV-19
    Die Geltendmachung von Rechtsverletzungen nach Ablauf der Frist ist grundsätzlich nicht zugelassen; die Ausschlussfrist soll den zu einer prozessualen Handlung Berechtigten veranlassen, diese Handlung nicht beliebig lange hinauszuschieben, sondern innerhalb einer bestimmten Frist vorzunehmen, nach deren Ablauf er mit der Handlung ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 BvR 2871/13 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Unzulässig ist hingegen, nach Fristablauf einen neuen Sachverhalt zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde zu machen oder den Verfahrensgegenstand substantiell zu erweitern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 BvR 2871/13 - juris Rn. 8; Beschluss vom 26. Juni 1991, BVerfGE 84, 212 [223]; Beschluss vom 10. Juni 1964, BVerfGE 18, 85 [89]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 116-IV-19
    Unzulässig ist hingegen, nach Fristablauf einen neuen Sachverhalt zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde zu machen oder den Verfahrensgegenstand substantiell zu erweitern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 BvR 2871/13 - juris Rn. 8; Beschluss vom 26. Juni 1991, BVerfGE 84, 212 [223]; Beschluss vom 10. Juni 1964, BVerfGE 18, 85 [89]).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 116-IV-19
    Dazu gehört, dass das angeblich verletzte Recht bezeichnet und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2002 - 2 BvR 2295/95 - juris Rn. 3; Beschluss vom 23. Januar 1990, BVerfGE 81, 208 [214]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 116-IV-19
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2295/95

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung - Versorgungsbezüge - Ruhestandsbeamter -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 116-IV-19
    Dazu gehört, dass das angeblich verletzte Recht bezeichnet und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2002 - 2 BvR 2295/95 - juris Rn. 3; Beschluss vom 23. Januar 1990, BVerfGE 81, 208 [214]).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 116-IV-19
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 11.09.2019 - 2 A 1424/18

    Versetzung in den Ruhestand; Polizeidienstunfähigkeit; Untersuchungsanordnung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 116-IV-19
    Mit seiner am 18. Oktober 2019 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen und mit weiteren Schriftsätzen ergänzten und erweiterten Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. September 2019 (2 A 1424/18), dem Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers zugegangen am 20. September 2019.
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 116-IV-19
    Unzulässig ist hingegen, nach Fristablauf einen neuen Sachverhalt zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde zu machen oder den Verfahrensgegenstand substantiell zu erweitern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 BvR 2871/13 - juris Rn. 8; Beschluss vom 26. Juni 1991, BVerfGE 84, 212 [223]; Beschluss vom 10. Juni 1964, BVerfGE 18, 85 [89]).
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