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   VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 8-IV-14   

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VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 8-IV-14 (https://dejure.org/2014,31997)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.10.2014 - 8-IV-14 (https://dejure.org/2014,31997)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 8-IV-14 (https://dejure.org/2014,31997)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Pflichtverteidigerwechsels im Wiederaufnahmeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 8-IV-14
    c) Der Beschluss beruht auch auf der Grundrechtsverletzung, Es lässt sich nicht ausschließen, dass das Landgericht bei hinreichender Berücksichtigung des verletzten Grundrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13 -, juris).
  • KG, 15.02.2013 - 4 Ws 25/13

    Wiedereinsetzung bei fehlenden Sprachkenntnissen; Bestellung eines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 8-IV-14
    Zwar ist die Annahme, die Verteidigerbestellung habe nicht mit der rechtskräftigen Verurteilung geendet, sondern bestehe bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens und damit für die Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens fort (str.; vgl. Meyer-Goßner, StPO 56. Auflage 2013, § 364a Rn. 2 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 4 Ws 25/13, 4 Ws 25/13 - 141 AR 56/13 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 1 Ws 3/12 -, juris; a. A. LG Mannheim, Beschluss vom 02. August 2010 - 6 Qs 10/10 -, juris,), aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.
  • LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10

    Strafverfahren: Fortwirkung einer im Ursprungsverfahren erfolgten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 8-IV-14
    Zwar ist die Annahme, die Verteidigerbestellung habe nicht mit der rechtskräftigen Verurteilung geendet, sondern bestehe bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens und damit für die Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens fort (str.; vgl. Meyer-Goßner, StPO 56. Auflage 2013, § 364a Rn. 2 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 4 Ws 25/13, 4 Ws 25/13 - 141 AR 56/13 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 1 Ws 3/12 -, juris; a. A. LG Mannheim, Beschluss vom 02. August 2010 - 6 Qs 10/10 -, juris,), aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.
  • OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 1 Ws 3/12

    Zu den Voraussetzungen einer Wiederaufnahme nach § 359 Nr. 6 StPO

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 8-IV-14
    Zwar ist die Annahme, die Verteidigerbestellung habe nicht mit der rechtskräftigen Verurteilung geendet, sondern bestehe bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens und damit für die Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens fort (str.; vgl. Meyer-Goßner, StPO 56. Auflage 2013, § 364a Rn. 2 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 4 Ws 25/13, 4 Ws 25/13 - 141 AR 56/13 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 1 Ws 3/12 -, juris; a. A. LG Mannheim, Beschluss vom 02. August 2010 - 6 Qs 10/10 -, juris,), aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 8-IV-14
    Im Hauptverfahren kann der Beschuldigte die Entpflichtung eines beigeordneten Verteidigers verlangen, wenn der Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. April 1975, BVerfGE 39, 238 [245]), die ernsthafte und definitive Weigerung des Verteidigers, den Angeklagten zu verteidigen, kann zum Widerruf führen (vgl. Meyer-Goßner, StPO 56. Auflage 2013, § 143 Rn. 4, 5 m.w.N).
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03

    Notwendige Mitwirkung eines Verteidigers im Strafverfahren; Gebot fairer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 8-IV-14
    Dem auch in dieser Situation bestehenden Recht auf einen Vertrauensanwalt stehen allerdings gegebenenfalls vorrangige verfahrenssichernde Aspekte gegenüber (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001, NJW 2001, 3695 [3697]).
  • VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 8-IV-14
    Zusätzlichen Schutz entfaltet in diesem Bereich für die Normanwendung das Grundrecht auf Verteidigung (Art. 78 Abs. 3 Satz 1 4. Alt. SächsVerf; vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS], Vf. 108-IV12 [e.A.]).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 8-IV-14
    Dem auch in dieser Situation bestehenden Recht auf einen Vertrauensanwalt stehen allerdings gegebenenfalls vorrangige verfahrenssichernde Aspekte gegenüber (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001, NJW 2001, 3695 [3697]).
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