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   VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 102-IV-12   

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https://dejure.org/2014,3631
VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 102-IV-12 (https://dejure.org/2014,3631)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.02.2014 - 102-IV-12 (https://dejure.org/2014,3631)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 102-IV-12 (https://dejure.org/2014,3631)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.1995 - 3 StR 353/95

    Empfangsbekenntnis - Frist - Nachträgliche Ausstellung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 102-IV-12
    Der Darlegung muss sich die unverschuldete Verhinderung des Antragstellers schlüssig entnehmen lassen; der vorzutragende Sachverhalt muss es zulassen, die Frage eines - die Wiedereinsetzung ausschließenden - Mitverschuldens des Antragstellers zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 15. November 1995, NStZ 1996, 149; Lampe in: Senge, Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl., § 52 Rn. 25; Graalmann-Scherer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 45 Rn. 13).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 25-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 102-IV-12
    Deshalb dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was ein Betroffener veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98; Beschluss vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770 [1771]; Beschluss vom 15. April 1980, BVerfGE 54, 80 [84]; SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 53-IV-94; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01).
  • BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 102-IV-12
    Deshalb dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was ein Betroffener veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98; Beschluss vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770 [1771]; Beschluss vom 15. April 1980, BVerfGE 54, 80 [84]; SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 53-IV-94; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01).
  • BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 102-IV-12
    Obwohl die Beschwerdeführerin eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 78 Abs. 2 SächsVerf rügt, bedurfte es hier der Erhebung einer Anhörungsrüge deshalb nicht, weil die Beschwerdeführerin nicht eine neue, eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Amtsgericht geltend macht, sondern die Versagung rechtlichen Gehörs durch die Verweigerung des Zugangs zum gerichtlichen Einspruchsverfahren als Ergebnis des Wiedereinsetzungsverfahrens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2012, NJW 2013, 592).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 53-IV-94
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 102-IV-12
    Deshalb dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was ein Betroffener veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98; Beschluss vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770 [1771]; Beschluss vom 15. April 1980, BVerfGE 54, 80 [84]; SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 53-IV-94; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 102-IV-12
    Deshalb dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was ein Betroffener veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98; Beschluss vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770 [1771]; Beschluss vom 15. April 1980, BVerfGE 54, 80 [84]; SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 53-IV-94; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01).
  • BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4, Art 103 Abs 1 durch Versagung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 102-IV-12
    Deshalb dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was ein Betroffener veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98; Beschluss vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770 [1771]; Beschluss vom 15. April 1980, BVerfGE 54, 80 [84]; SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 53-IV-94; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 30.11.2017 - 147-IV-17
    Deshalb dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was ein Betroffener veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumung die Wiedereinsetzung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2000 - 2 BvR 1557/98; Beschluss vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770 [1771]; Beschluss vom 15. April 1980, BVerfGE 54, 80 [84]; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 102-IV-12; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01).
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