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   VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 40-IV-09   

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https://dejure.org/2009,38107
VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 40-IV-09 (https://dejure.org/2009,38107)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.09.2009 - 40-IV-09 (https://dejure.org/2009,38107)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. September 2009 - 40-IV-09 (https://dejure.org/2009,38107)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 40-IV-09
    a) Bei der Auslegung eines Vergleiches als Vollstreckungstitel ist nach allgemeiner Meinung (vgl. nur BGH NJW 1993, 1995 [1996]; BGH NJW 2006, 695 [697]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. April 1997 - 8 WF 10/97, zitiert nach juris; Stöber in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 794 Rn. 14a) nicht in erster Linie der übereinstimmende Wille der Beteiligten, sondern sein protokollierter Inhalt maßgebend; es ist maßgeblich darauf abzustellen, wie das hierzu berufene Vollstreckungsorgan den Inhalt der zu erzwingenden Leistungen verständigerweise versteht oder festlegt; auf andere Umstände als gesetzliche Vorschriften, wie die Prozessakten oder die vor Vergleichsabschluss gestellten Anträge, darf nicht zurückgegriffen werden.
  • OLG Stuttgart, 17.04.1997 - 8 WF 10/97

    Vollstreckbarkeit der Leistungszusage bei Freiwilligkeit bzw. ohne Anerkenntnis

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 40-IV-09
    a) Bei der Auslegung eines Vergleiches als Vollstreckungstitel ist nach allgemeiner Meinung (vgl. nur BGH NJW 1993, 1995 [1996]; BGH NJW 2006, 695 [697]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. April 1997 - 8 WF 10/97, zitiert nach juris; Stöber in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 794 Rn. 14a) nicht in erster Linie der übereinstimmende Wille der Beteiligten, sondern sein protokollierter Inhalt maßgebend; es ist maßgeblich darauf abzustellen, wie das hierzu berufene Vollstreckungsorgan den Inhalt der zu erzwingenden Leistungen verständigerweise versteht oder festlegt; auf andere Umstände als gesetzliche Vorschriften, wie die Prozessakten oder die vor Vergleichsabschluss gestellten Anträge, darf nicht zurückgegriffen werden.
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 115-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 40-IV-09
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 115-IV-08; st. Rspr.).
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 40-IV-09
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs sondern objektiv zu verstehen, als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. August 2009 - 2 BvR 941/08).
  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91

    Prozeßvergleich über Unterhalt als Gegenstand der Abänderungsklage

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 40-IV-09
    a) Bei der Auslegung eines Vergleiches als Vollstreckungstitel ist nach allgemeiner Meinung (vgl. nur BGH NJW 1993, 1995 [1996]; BGH NJW 2006, 695 [697]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. April 1997 - 8 WF 10/97, zitiert nach juris; Stöber in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 794 Rn. 14a) nicht in erster Linie der übereinstimmende Wille der Beteiligten, sondern sein protokollierter Inhalt maßgebend; es ist maßgeblich darauf abzustellen, wie das hierzu berufene Vollstreckungsorgan den Inhalt der zu erzwingenden Leistungen verständigerweise versteht oder festlegt; auf andere Umstände als gesetzliche Vorschriften, wie die Prozessakten oder die vor Vergleichsabschluss gestellten Anträge, darf nicht zurückgegriffen werden.
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 132-IV-09
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 105-IV-09; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 40-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 97-IV-09
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 40-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 40-IV-09; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 115-IV-08; st. Rspr.).
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