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   VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06   

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https://dejure.org/2007,34918
VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06 (https://dejure.org/2007,34918)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.10.2007 - 90-IV-06 (https://dejure.org/2007,34918)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 90-IV-06 (https://dejure.org/2007,34918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kanzleidurchsuchung wegen des Verdachts der bewusst falschen Abrechnung anwaltlicher Leistungen; Verdächtigung eines Rechtsanwalts der bewussten Falschangabe von Zeitpunkt und Umfang seiner anwaltlichen Tätigkeit in der Vergütungsrechnung

  • VerfGH Sachsen
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der

    Die angefochtenen Beschlüsse des Amtsgerichts Leipzig vom 3. April 2018 (282 ER 05 Gs 1236/18) und des Landgerichts Leipzig vom 19. November 2018 (8 Qs 40/18) verletzen den Beschwerdeführer nicht in seinem Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf. a) Art. 30 Abs. 1 SächsVerf schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung, wozu auch Arbeits- und Geschäftsräume wie Anwaltskanzleien gehören können (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).

    Ihn trifft insoweit die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99; Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06).

    Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 39-IV-19

    Durchsuchung, Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Auffindeverdacht

    Die angefochtenen Beschlüsse des Amtsgerichts Leipzig vom 3. Mai 2018 und des Landgerichts Leipzig vom 8. April 2019 verletzen die Beschwerdeführerin nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf. a) Art. 30 Abs. 1 SächsVerf schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung, wozu auch Arbeits- und Geschäftsräume wie Anwaltskanzleien gehören können (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).

    Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann; dabei sind die Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, ausgehend vom jeweiligen Kenntnisstand lediglich so zu umschreiben, dass sie von anderen Gegenständen unterschieden werden können (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 93-IV-07
    Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06).

    Nur wenn die Anordnung einer Durchsuchung erkennen lässt, dass das Fachgericht Inhalt und Tragweite des Grundrechts aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf verkannt hat, ist ein Eingreifen des Verfassungsgerichtshofes angezeigt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06, st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09

    Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die

    Insbesondere bestehen mit Blick auf ihr umfängliches schriftsätzliches Vorbringen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sie nicht ihre Sicht der Dinge in den Entscheidungsprozess einbringen und damit Einfluss auf den Gang und das Ergebnis des Entschädigungsverfahrens nehmen konnten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 35-IV-07

    Grundprovision für Unterhandelsvertretervertrag bei Tätigwerden in der Ukraine

    c) Da die Verfassungsbeschwerde bereits wegen eines Verstoßes gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf begründet ist und zur Aufhebung der angegriffenen Beschlüsse führt, kann dahinstehen, ob die Entscheidungen weitere Grundrechte verletzen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 156-IV-08
    Damit wird dem Einzelnen im Hinblick auf seine Menschenwürde und im Interesse der freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06).
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